Was können Sie vernichten?
1. Lohn- und Gehaltsabrechnungen von vor 4 Jahren:
- Tipp: Behalten Sie die aktuellsten Abrechnungen für etwaige Rückfragen oder Garantieansprüche.
2. Kontoauszüge älter als 3 Jahre:
- Beachten Sie, dass Kreditkartenabrechnungen und Belege für wichtige Transaktionen aufbewahrt werden sollten.
3. Überweisungsbelege von vor 3 Jahren:
- Falls möglich, digitalisieren Sie wichtige Belege vor der Vernichtung.
4. Quittungen für alltägliche Ausgaben älter als 3 Jahre:
- Hierzu zählen beispielsweise Einkäufe, Tankquittungen und Restaurantbesuche.
5. Versicherungspolicen von vor 5 Jahren:
- Prüfen Sie, ob aktualisierte Policen die alten ersetzen und vernichten Sie dementsprechend.
6. Belege für bereits eingereichte Steuererklärungen älter als 7 Jahre:
- Denken Sie daran, dass das Finanzamt rückwirkend bis zu 7 Jahre prüfen kann!
7. Verträge für abgeschlossene Dienstleistungen von vor 4 Jahren:
- Insbesondere bei digitalen Dienstleistungen: Prüfen Sie, ob die Verträge noch relevant sind.
8. Eigenbelege und Spendenquittungen älter als 5 Jahre:
- Behalten Sie nur, was für mögliche Steuererklärungen relevant ist.
Unsere abschließenden Tipps:
- Digitalisieren Sie wichtige Dokumente: Erstellen Sie digitale Kopien, um Platz zu sparen und im Bedarfsfall schnell darauf zugreifen zu können.
- Sensible Daten schützen: Achten Sie darauf, sensible Informationen vor der Entsorgung zu schwärzen oder zu schreddern.
- Archivieren Sie Wichtiges: Für Verträge, Immobiliendokumente und andere langfristig relevante Unterlagen empfiehlt sich eine sichere Aufbewahrung.
Die Vernichtung von Finanzunterlagen kann nicht nur Platz schaffen, sondern auch für Klarheit und Struktur in Ihren Unterlagen sorgen.
Nutzen Sie den Jahreswechsel als Anlass, um Ihre Dokumente zu überprüfen und Platz für Neues zu schaffen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen organisierten Start ins neue Jahr!