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News: "Verirrte" Steuererklärung

"Verirrte" Steuererklärung gilt als abgegeben

Es kann schon mal vorkommen, dass man seine Steuererklärung beim falschen Finanzamt einreicht. Gilt sie dann trotzdem als fristgerecht abgegeben?

Das Finanzgericht Niedersachsen (Az. 9 K 49/18) hat entschieden, dass eine Steuererklärung, die beim falschen Finanzamt eingereicht wird, trotzdem als fristgerecht abgegeben gilt.

Hier der zugrunde liegende Sachverhalt:

Ein Insolvenzverwalter hatte für seinen Mandanten die Einkommensteuererklärung innerhalb der gesetzlichen Abgabefristen abgegeben, allerdings bei einem Finanzamt, das für andere Einkünfte des Mannes zuständig war. Das Amt, zu dem sich die Erklärung "verirrt" hatte, nahm diese zu den Akten, anstatt sie an das zuständige Finanzamt weiterzuleiten. Vor Gericht stritten die Beteiligten, ob die Abgabefrist trotzdem eingehalten war. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist es Aufgabe der Behörde, eine Erklärung an das zuständige Amt weiterzuleiten. Für die Frist ist es maßgeblich, dass die Erkärung überhaupt rechtzeitig bei einer Steuerbehörde ankommt. Das letzte Wort hat in dieser Sache jedoch der Bundesfinanzhof (BFH) - anhängig unter dem Aktenzeichen: Az. VIII R 31/19.

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