Ab dem 1.10.2016 gilt für Kündigungen oder vergleichbare Erklärungen die "Textform". Jeder kann z.B. seinen Handyvertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sog. Schriftform, die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den AGB gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.
Quelle: NWB 40/2016 S.3028