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News: Sparen mit der 1%-Regelung: Für wen lohnt es sich?

Sparen mit der 1%-Regelung: Für wen lohnt es sich?

Die 1%-Regelung ist ein echter Game-Changer für Arbeitnehmer und Selbstständige, die das Privileg genießen, einen Firmenwagen auch privat zu nutzen. Besonders wenn du viel unterwegs bist, aber nicht unbedingt alle Fahrten akribisch dokumentieren möchtest, bietet dir die 1%-Regelung eine unkomplizierte und pauschale Lösung.

Warum ist die 1%-Regelung vorteilhaft und was sparst du dir mit dieser Regelung?

  1. Pauschale Berechnung: Anstatt jeden Kilometer und jede private Fahrt penibel aufzuzeichnen, berechnet die 1%-Regelung den geldwerten Vorteil pauschal. Das bedeutet weniger Bürokratie und mehr Zeit für die wichtigen Dinge im Leben (oder im Job).

  2. Listenpreis als Basis: Die Basis der Berechnung ist der Listenpreis deines Firmenwagens zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive aller Extras und der Mehrwertsteuer. Von diesem Preis wird monatlich 1% als geldwerter Vorteil angenommen und zu deinem Einkommen hinzugerechnet. Für einen Wagen mit einem Listenpreis von 30.000 Euro bedeutet das beispielsweise 300 Euro, die du wie zusätzliches Einkommen pro Monat versteuern musst.

  3. Steuervorteile nutzen: Obwohl dieser geldwerte Vorteil versteuert wird, kann die 1%-Regelung dennoch attraktiv sein, vor allem im Vergleich zu den Kosten, die entstehen würden, wenn du ein ähnliches Fahrzeug privat finanzieren müsstest. Zudem entfällt der Aufwand für die Führung eines Fahrtenbuchs, was Zeit und Mühe spart.

  4. Zusätzliche Regelungen: Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie für Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung kann zusätzlich ein pauschaler Betrag versteuert werden. Dies erhöht zwar den zu versteuernden geldwerten Vorteil, vereinfacht aber ebenfalls die Abrechnung.

 

Für wen lohnt sich die 1%-Regelung?

Die 1%-Regelung kann für dich attraktiv sein, wenn du deinen Firmenwagen häufig privat nutzt und keine Lust auf die mühsame Dokumentation jedes Kilometers hast. Sie bietet eine einfache und pauschale Methode, den geldwerten Vorteil zu versteuern, und kann im Vergleich zur privaten Fahrzeugfinanzierung und zum Aufwand der Fahrtenbuchführung eine echte Erleichterung sein.

Die 1%-Regelung ist nicht nur für traditionelle Verbrennungsfahrzeuge ein Thema, sondern gerade auch für die umweltfreundlichen E-Fahrzeuge – und hier wird's besonders interessant!
Denn für Elektroautos und Plug-in-Hybride gelten besondere Vorteile, die das Fahren und Nutzen noch attraktiver machen.

Wie funktioniert die Regelung bei E-Fahrzeugen?

Für Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybride gilt bis zu Anschaffungskosten von 60 T€ ein reduzierter Satz für die Berechnung des geldwerten Vorteils. Statt der üblichen 1% des Listenpreises werden für E-Fahrzeuge nur 0,25% und für Hybrid-PKWs 0,5% angesetzt.

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