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News: So schnell gerät das Kindergeld in Gefahr

So schnell gerät das Kindergeld in Gefahr

Für volljährige Kinder haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, wenn die sich in Erstausbildung oder Erststudium befinden.

Für volljährige Kinder haben Eltern bis zum 25. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld, wenn die sich in Erstausbildung oder Erststudium befinden.

Seit 2012 spielen Einkünfte und Vermögen des Kindes dabei keine Rolle mehr - eine Vereinfachung. Doch sobald das Kind in eine Zweitausbildung wechselt, fällt der Anspruch weg, wenn es einer "anspruchsschädlichen Erwerbstätigkeit" nachgeht. Diese muss auf die Erzielung von Einkünften ausgerichtet sein und mehr als 20 Stunden pro Woche ausgeübt werden. In der Zweitausbildung befindet sich ein Kind schon, wenn es einen berufsbefähigenden Abschluss hat, etwa abgeschlossene Lehre oder Bachelor-Studium.

In einem aktuellen Fall absolvierte ein volljähriger junger Mann eine duale Ausbildung als Industriekaufmann mit Bachelor-Studium in Betriebswirtschaft. Als Azubi war er einem Unternehmen zugeteilt. Nachdem er die Prüfung zum Industriekaufmann bestanden hatte, arbeitete er - parallel zum Studium - 24 Stunden pro Woche im Unternehmen. Prompt strich die Familienkasse das Kindergeld: Der junge Mann sei nicht mehr in der Erstausbildung und arbeite mehr als 20 Stunden pro Woche. Das Finanzgericht Münster sprach den Eltern trotzdem Kindergeld zu (4 K635 14 Kg): Die Ausbildung sei hier erster Baustein einer dualen Ausbildung. Damit sei die Überschreitung der 20-Stunden-Grenze egal. Die Revision ist möglich. Am Bundesfinanzhof läuft bereits ein ähnliches Verfahren, in dem die Vorinstanz anders entschieden hatte (XI R1 14).

Quelle: WiWo Nr.20

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