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News: So bleiben Ihre Mitarbeiter fit - Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung

So bleiben Ihre Mitarbeiter fit - Steuerfreie betriebliche Gesundheitsförderung

Als Arbeitgeber können Sie bis 500 EUR für gesundheitsfördernde Maßnahmen pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei zahlen.

Als Arbeitgeber können Sie bis 500 EUR für gesundheitsfördernde Maßnahmen pro Mitarbeiter und Jahr steuerfrei zahlen.

Der Betrag von 500 EUR ist ein Freibetrag, keine Freigrenze. Überschreitet die Leistung des Arbeitgebers also den Betrag von 500 EUR, so ist lediglich der übersteigende Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig!

Was erlaubt ist lesen Sie hier:

Keine Kostenübernahme für Sportvereine oder Fitnessstudios
Da insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entsprechende Gesundheits-förderungsmaßnahmen nicht immer im Betrieb anbieten können, sind auch Verträge mit „qualifizierten“ externen Anbietern solcher Leistungen möglich und üblich. Die Übernahme von Mitgliedbeiträgen zu Sportvereinen oder Fitnessstudios (z.B. FG Bremen, Urteil vom 23.3.2011, 1 K 150/09 (6), DStRE 2012, 144) ist grundsätzlich nicht begünstigt. Ausnahmen sind jedoch möglich, wenn z. B. ein Rückenschulungskurs in Anspruch genommen wird und der Trainer eine entsprechende Ausbildung und Qualifikation aufweist. Andernfalls kommt es zu einer Lohnversteuerung.

Entscheidend ist also, dass diese Leistungen von qualifizierten externen Anbietern angeboten werden.

Praxis-Tipp: Ein Ausweg aus der Lohnversteuerung von nicht begünstigten Mitgliedsbeiträgen bietet die Sachbezugsfreigrenze für Sachbezugsleistungen des Arbeitgebers bis zur Höhe von 44 EUR im Monat. Durch den Arbeitgeber übernommene Mitgliedsbeiträge bleiben dann bis zu diesem Betrag steuerfrei, sofern es sich um eine monatliche Zahlung handelt. Denn es ist nicht möglich, die Freibeträge von drei Monaten zusammenzufassen und pro Quartal eine Zahlung zu leisten.

Investieren Sie also in Prävention, als im Nachhinein Krankheitsfälle kompensieren zu müssen.

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