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News: Reisekostenreform zum 1.1.2014

Reisekostenreform zum 1.1.2014

Bahnbrechend sind sie nicht, die Änderungen, die das Jahr 2014 bei der Steuer bereithält. Doch ein bisschen was tut sich schon, etwa bei den Verpflegungspauschalen.

Bahnbrechend sind sie nicht, die Änderungen, die das Jahr 2014 bei der Steuer bereithält. Doch ein bisschen was tut sich schon, etwa bei den Verpflegungspauschalen.

Egal ob Dienstreise, Auswärtsprojekt oder Montage: Arbeitnehmer, die länger als acht Stunden auswärts tätig sind, können dafür Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dafür gibt es Pauschbeträge. Sofern diese nicht steuerfrei vom Arbeitgeber vergütet werden, kann man sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Selbstverständlich gelten die Verpflegungspauschalen auch für Selbständige und Gewerbetreibende auf Dienstreisen und sind als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt davon ab, wie lange man unterwegs ist.

Ab nächstem Jahr werden statt bisher drei nur noch zwei Zeitintervalle unterschieden, was besonders bei kurzen Dienstreisen von Vorteil ist: Wer mindestens acht und höchstens 24 Stunden unterwegs ist, kann zwölf Euro ansetzen. Dauert die Reise mindestens 24 Stunden, sind es nach wie vor 24 Euro. Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise lassen sich pauschal zwölf Euro pro Tag geltend machen – unabhängig davon, wie viele Stunden man unterwegs war.

Nicht nur im Inland wurden die Verpflegungspauschalen angepasst, gleiches gilt auch für Auslandsdienstreisen.

Wir bieten Ihnen daher auf Nachfrage gerne praktische, handliche Übersichtstabellen mit allen aktuellen Änderungen an.
Gerne informieren wir Sie auch über die Neuregelungen zur doppelten Haushaltsführung.

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