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News: Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten

Positive Fortführungsprognose bleibt dauerhaft im Insolvenzrecht erhalten

Unternehmen, die kurzfristig nicht über genügend Liquidität verfügen, sind dann vor einer Insolvenzantragspflicht geschützt, wenn sie eine positive Fortführungsprognose haben, es sich nur

um einen kurzfristigen Engpass handelt und sie mittelfristig wieder ausreichend liquide Mittel zur Verfügung haben werden.

Unternehmen, die kurzfristig nicht über genügend Liquidität verfügen, sind dann vor einer Insolvenzantragspflicht geschützt, wenn sie eine positive Fortführungsprognose haben, es sich nur um einen kurzfristigen Engpass handelt und sie mittelfristig wieder ausreichend liquide Mittel zur Verfügung haben werden.

Dieser Ausnahmetatbestand war 2008 im Insolvenzrecht als Instrument zur Bekämpfung der Wirtschafts- und Finanzkrise befristet bis Ende 2013 eingeführt worden. Der Gesetzgeber hat nunmehr beschlossen, die Befristung aufzuheben und damit dauerhaft zu dem ursprünglich noch aus der Konkursordnung stammenden Instrument zurückzukehren.

 

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