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News: noch eine Info zum Kindergeld: keine Verlängerung durch FSJ

noch eine Info zum Kindergeld: keine Verlängerung durch FSJ

Eltern, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr leisten, haben keinen Anspruch darauf, dass das Kindergeld über den 25. Geburtstag hinaus gezahlt wird.

Eltern, deren Kinder ein freiwilliges soziales Jahr leisten, haben keinen Anspruch darauf, dass das Kindergeld über den 25. Geburtstag hinaus gezahlt wird  (Bundesfinanzhof, III B147 13). Eine Verlängerung war bisher nur beim inzwischen abgeschafften Wehr- oder Zivildienst möglich, weil während der Dienstzeit, anders als beim sozialen Jahr, kein Kindergeld an die Eltern gezahlt wurde.

Quelle: WiWo Nr. 23

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