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News: MoPeG - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften

MoPeG - Grunderwerbsteuerbefreiung bei Personengesellschaften

Jetzt gibt es endlich eine Entschärfung bei der Grunderwerbsteuerbefreiung im Zusammenhang mit Personengesellschaften. Der Gesetzgeber hat sie im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes beschlossen.

Hintergrund

Mit Wirkung zum 01.01.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) endgültig in Kraft. Dabei wird die gesamthänderische Vermögensbindung aufgehoben. Ab dem 01.01.2024 erfolgt - wie bei Kapitalgesellschaften - eine strikte Trennung der Vermögenssphäre zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter. Sind die Grunderwerbsteuerbefreiungen (§§ 5, 6 und 7 GrEStG), die auf die Gesamthand (Gemeinschaft zur gesamten Hand) abzielen, noch anwendbar?

Diskussion um Grunderwerbsteuerbefreiungen

Die Frage, ob die Grunderwerbsteuerbefreiungen (gemäß §§ 5, 6 und 7 GrEStG), die auf die Gesamthand abzielen, auch nach dem 1. Januar 2024 gelten, beschäftigt die Fachwelt seit Wochen. Frühzeitig wiesen Experten wie Freiherr v. Proff/Steuber auf das drohende Dilemma hin.

Aktuelle Entwicklung und Verlängerung bis 31.12.2026

Aktuell hat die Bundesregierung die Weiteranwendung der Grunderwerbsteuerbefreiungen bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Dies erfolgte im Rahmen des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes, nachdem Auszüge des Wachstumschancengesetzes verschoben wurden.

Handlungsempfehlung und Ausblick

Die Quintessenz ist klar: Die Weiteranwendung dieser Regelungen gilt bis zum 1. Januar 2027. In dieser Zeit sollte, insbesondere in Fällen von Anteilsübertragungen innerhalb der Familie bei grundbesitzenden Personengesellschaften, der Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden. Diese Steuerregeln sind bekannt, während die anstehende Reform der Grunderwerbsteuer noch unbekannt ist.

Fazit

Die Verlängerung der Grunderwerbsteuerbefreiungen bietet eine zeitliche Entschärfung bis Ende 2026. Nutzen Sie diese Zeit für gezielte Planungen und Beratungen, um von den bestehenden Regelungen zu profitieren.

Für weitere Informationen und Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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