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News: Letzte Hürde bei elektronischen Rechnungen beseitigt: Archivierter Papierausdruck reicht aus

Letzte Hürde bei elektronischen Rechnungen beseitigt: Archivierter Papierausdruck reicht aus

Was sowieso schon allgemeine Praxis war, hat jetzt auch Rechtssicherheit bekommen: Rechnungen haben jetzt auch ohne qualifizierte Signatur oder Übermittlung im EDI-Verfahren ihre Gültigkeit zum Vorsteuerabzug seit dem 1.7.2011.

Was sowieso schon allgemeine Praxis war, hat jetzt auch Rechtssicherheit bekommen: Rechnungen haben jetzt auch ohne qualifizierte Signatur oder Übermittlung im EDI-Verfahren ihre Gültigkeit zum Vorsteuerabzug seit dem 1.7.2011.

Um der Akzeptanz und Verbreitung elektronischer Rechnungen zum Durchbruch zu verhelfen, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.7.11 im UStG die bisherigen Zusatzanforderungen gestrichen und damit die elektronischen Rechnungen den Papierrechnungen gleichgestellt. Um die empfängerseitige Akzeptanz elektronischer Eingangsrechnungen auch sicherzustellen, hat das BMF in seinem Schreiben vom 2.7.12 ergänzend klargestellt, dass der Vorsteuerabzug seit dem 1.7.11 auch dann unbeanstandet bleibt, wenn der Unternehmer elektronische Eingangsrechnungen nur als Papierausdruck weiterverarbeitet und archiviert.

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