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News: Kurzarbeitergeld beantragen - Wie geht das?

Kurzarbeitergeld beantragen - Wie geht das?

Für viele ist es das erste Mal, dass sie mit den Fragen rund um das Kurzarbeitergeld (KUG) und die Antragstellung konfrontiert sind. Aus gegebenem Anlass haben wir für Sie wichtige und hoffentlich auch hilfreiche Informationen zu diesem Thema zusammengestellt.

Hier nun die Schritte in dem Prozess, um Kurzarbeitergeld anzufordern:

1. Die betroffenen Arbeitnehmer sind schriftlich zu informieren und deren Einverständnis ist schriftlich einzuholen.
Diese schriftlichen Einverständniserklärungen müssen der Anzeige über Arbeitsausfall/Kurzarbeit beigefügt werden und sind mit an die Bundesagentur für Arbeit zu senden.

2. Anzeige der Kurzarbeit durch den Arbeitgeber (das sollte baldmöglichst erfolgen aufgrund der hohen Anzahl an Anträgen, die aktuell bei der Bundesagentur für Arbeit täglich eingehen!)
Dazu auf der Web-Site der Bundesagentur für Arbeit registrieren oder anmelden und die Anzeige über Arbeitsausfall online ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und an die Bundesagentur für Arbeit senden. Die Bundesagentur für Arbeit sollte binnen 14 Tagen üblicherweise darüber entscheiden, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und Kurzarbeitergeld bezogen werden kann. Diese Entscheidung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt.

3. Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Das übernehmen wir für unsere Mandanten im Rahmen der mtl. Lohnabrechnungen. Hierzu benötigen wir für jeden Mitarbeiter, der in Kurzarbeit beschäftigt wird, den prozentualen Anteil der Arbeitszeit, für die die Kurzarbeit gilt. Das müssen für jeden betroffenen Arbeitnehmer mind. 10% sein und können bis zu 100% betragen, nämlich dann, wenn der Mitarbeiter ganz zuhause bleiben muss, da keine Arbeit für ihn möglich ist.
Die prozentualen Anteile der Kurzarbeit können von Monat zu Monat durchaus schwanken. Daher benötigen wir jeden Monat die mitarbeiterbezogenen Angaben dazu.

4. Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG)
Den Antrag auf KUG erstellen wir für unsere Mandanten im Rahmen der mtl. Lohnabrechnungen. Die Erstattungen des Kurzarbeitergeldes sowie der Sozialversicherungsbeiträge (diese werden zu 100% erstattet!) durch die Bundesagentur für Arbeit erfolgen in der Regel innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung. Aufgrund der Ausnahmesituation durch Corona ist es möglich, dass es zu zeitlichen Verzögerungen bei der Erstattung des Kurzarbeitergeldes kommen kann.

5. Beendigung der Kurzarbeit
Die Förderung wird für einen Zeitraum von max. 12 Monaten gewährt. Der Zeitraum kann durch die Bundesregierung per Rechtsverordnung auf die Dauer von bis zu 24 Monaten ausgeweitet werden.
Sobald der Betrieb wieder zur Vollarbeit wechselt, werden die Abrechnungen nochmal geprüft. In der Abschlussprüfung werden die Auszahlungen ggf. korrigiert.

Hier der Link zur Bundesagentur für Arbeit mit weiterführenden Informationen: https://www.arbeitsagentur.de/news/kurzarbeit-wegen-corona-virus

Wenn Sie Hilfe und Beratung brauchen, rufen Sie uns an!

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