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News: Kosten für Winterdienst

Kosten für Winterdienst

Die Kosten für einen Winterdienst stellen eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar, für die eine Steuerermäßigung von 20 % (max. 4.000 €), gewährt wird. Dies gilt auch, wenn der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus des Steuerpflichtigen erledigt wird.

Die Kosten für einen Winterdienst stellen eine steuerlich begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung dar, für die eine Steuerermäßigung von 20 % (max. 4.000 €), gewährt wird. Dies gilt auch, wenn der Winterdienst auf dem öffentlichen Gehweg vor dem Haus des Steuerpflichtigen erledigt wird.

Der Sachverhalt: Ein Hausbesitzer zahlte an einen Winterdienst ca. 140 €, damit dieser die Schneeräumung auf dem öffentlichen Gehweg vor dem selbst genutzten Haus übernimmt. Das Finanzamt verweigerte den Abzug der Kosten als haushaltsnahe Dienstleistung, weil der Gehweg nicht zum Haushalt des Hausbesitzers gehöre.

Die Entscheidung: Die Richter des Bundesfinanzhofs (BFH) sahen dies erfreulicherweise anders:

  • Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist, dass die Dienstleistung üblicherweise von Familienmitgliedern erbracht wird, dem Haushalt dient und im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt wird.
  • Diese Voraussetzung war im Streitfall erfüllt: Der Begriff des Haushalts ist nämlich räumlich-funktional auszulegen und daher nicht auf die Grundstücksgrenzen beschränkt.

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