Verkäufer von Immobilien, die nach dem 1.1.2022 verkauft haben und froh sind, dass der Verkauf gut über die Bühne gegangen ist, sollten beachten:
Stichtagsbedingt (1. Januar 2022) sind sie als bisheriger Eigentümer gegenüber dem Finanzamt zur fristgerechten Abgabe der Grundsteuererklärung bis spätestens 31.10.2022 verpflichtet! Und nicht der Käufer!
Die alten und neuen Eigentümer können aber untereinander vereinbaren, dass die Kosten für die Erstellung der Steuererklärung vom neuen Eigentümer übernommen werden.
Wenn sie mehr zu dem Thema wissen wollen, kontaktieren Sie uns.
Sollten Sie Hilfe/Unterstützung bei der Erstellung und Abgabe der Grundsteuererklärung benötigen, rufen Sie uns einfach an!