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News: Fehlgeldentschädigung zur Nettolohnoptimierung

Fehlgeldentschädigung zur Nettolohnoptimierung

Was soll das denn sein? Eine Fehlgeldentschädigung?

Sind Arbeitnehmer im Kassen- oder Zähldienst beschäftigt, kann der Arbeitgeber ihnen eine Entschädigung zum Ausgleich von Kassenverlusten, die auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt auftreten können, zahlen.

Wie hoch ist der Betrag. den ein Arbeitgeber dem Mitarbeiter als Fehlgeldentschädigung jeden Monat auszahlen darf?

Nun, sie beträgt mtl. 16 € und ist steuer- und sozialversicherungsfrei!

Und was sind die Voraussetzungen? Wann darf man diese Fehlgeldentschädigung dem Mitarbeiter zahlen?

Die Steuerbefreiung wird nur gewährt, wenn der Mitarbeiter im Kassen- und Zähldienst beschäftigt ist. Mitarbeiter müssen dort aber nicht ausschließlich oder im Wesentlichen beschäftigt sein. Die Befreiung gilt auch für Arbeitnehmer, die nur in geringem Umfang im Kassen- und Zähldienst tätig sind (z.B. Arzthelferinnen, die Entgelte bar vereinnahmen).

Wie hoch ist der Verwaltungsaufwand?

Es entsteht kein Verwaltungsaufwand. Die Fehlgeldentschädigung wird einfach mit der Lohnabrechnung ausbezahlt.

Fazit:

Der Baustein ist zwar recht gering und kommt hauptsächlich im Einzelhandel vor, eben überall dort, wo Mitarbeiter im Kassen- oder Zähldienst tätig sind. Dort hat er aber eine sehr hohe Akzeptanz und ist für diese Fälle ein kleiner interessanter Baustein.

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