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News: Erbschaftsteuer: Fiskus ging leer aus!

Erbschaftsteuer: Fiskus ging leer aus!

Eine Frau schloss 2003 eine Rentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag ab. Den Beitrag in Höhe von 150 000 Euro zahlte ihr Ehemann. Falls die Frau sterben sollte, bevor die Summe der bereits ausgezahlten Renten so hoch war wie die der eingezahlten Beiträge, sollte die Versicherung dem Witwer den Differenzbetrag erstatten.

Eine Frau schloss 2003 eine Rentenversicherung gegen einen Einmalbeitrag ab. Den Beitrag in Höhe von 150 000 Euro zahlte ihr Ehemann. Falls die Frau sterben sollte, bevor die Summe der bereits ausgezahlten Renten so hoch war wie die der eingezahlten Beiträge, sollte die Versicherung dem Witwer den Differenzbetrag erstatten.

Bereits 2006 verstarb die Frau. Die Rentenversicherung zahlte dem Ehemann nach Abzug der gezahlten Renten 126 148 Euro. Für diesen Betrag wollte das Finanzamt Erbschaftsteuer kassieren. Gegen den Bescheid des Fiskus klagt der Witwer. Letztlich bekam er beim Bundesfinanzhof recht (II R29 11). Entscheidend für die Steuerpflicht sei, dass das Vermögen des Erben durch den Nachlass des Verstorbenen vermehrt werde, so die Richter. Da jedoch der Witwer den Einmalbeitrag für die Rentenversicherung gezahlt habe, sei der von der Rentenversicherung gezahlte Betrag nicht erbschaftsteuerpflichtig.
Statt 25 091 Euro einschließlich der Leistung aus der Rentenversicherung, muss der Witwer nach Abzug desFreibetrags von 563 000 Euro jetzt nur noch 11 220 Euro an Steuern für das übrige Erbe zahlen.

Quelle: wirtschaftswoche Nr. 5

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