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News: DiFin - Der digitale Finanzbericht für die Bank

DiFin - Der digitale Finanzbericht für die Bank

Haben Sie schon mal vom Digitalen Finanzbericht gehört? Nein? Dann erklären wir heute was das ist und warum Sie ihn unbedingt nutzen sollten.

Was ist eigentlich der Digitale Finanzbericht?
Nun, der Digitale Finanzbericht (kurz: DiFin) ist ein digitaler Standard, der von der deutschen Kreditwirtschaft entwickelt wurde, um ein zeitgemäßes Verfahren zur medienbruchfreien elektronischen Übertragung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen anzubieten. Das Verfahren ist einfach, sicher, zeit- und ressourcensparend. Reichen Sie Ihren Jahresabschluss immer noch in Papier oder per E-Mail als pdf bei der Bank ein, wenn sie danach fragt?
Das war nämlich bisher das gängige Verfahren, obwohl die Abschlüsse elektronisch erstellt wurden und entsprechend auch digital vorliegen.
Der Digitale Finanzbericht ist ein wichtiger Beitrag zur Digitalisierung des Wirtschaftslebens.


Wie funktioniert der Digitale Finanzbericht (DiFin)?
Schon seit dem Wirtschaftsjahr 2013 nimmt das Finanzamt steuerliche Jahresabschlüsse ausschließlich als sogenannte E-Bilanz im Format XBRL (eXtensible Business Reporting Language) entgegen. Jahresabschlüsse und Einnahmenüberschussrechnungen werden nahezu ausnahmslos mittels Buchhaltungssoftware erstellt. Wir als Steuerberater, aber auch Wirtschaftsprüfer und Unternehmen, die Abschlüsse erstellen, verfügen damit schon seit vielen Jahren über die Technologie und das Know-How zur elektronischen Übertragung von Jahresabschlüssen. Diese erprobte und bewährte technische Infrastruktur nutzt auch der Digitale Finanzbericht (DiFin).


Stellt sich natürlich die Frage:
Sind die Abschlussdaten durch diesen Übertragungsweg auch sicher?
Bankgeheimnis und Datenschutz gelten auch beim Digitalen Finanzbericht (DiFin) uneingeschränkt: Wie schon bisher werden die Abschlussdaten sowohl bei deinem Steuerberater als auch bei deiner Bank oder Sparkasse unter genauer Einhaltung aller Vorschriften zur Datensicherheit und zum Datenschutz verarbeitet. Alle gesetzlichen und vertraglichen Verschwiegenheitspflichten gelten auch unter dem Digitalen Finanzbericht (DiFin) unverändert. Nach wie vor stellen der Firmeninhaber oder die Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft den Abschluss verbindlich fest und entscheiden wer die Daten erhält. Durch die direkte Versendung an den vorgesehenen Empfänger haben Dritte keinen Zugriff auf die Daten.
Übertragen werden die Abschlussdaten direkt mittels einer in der Finanzdienstleistungsbranche bewährten Technologie zur Verschlüsselung und zur Authentifizierung der am Übertragungsvorgang Beteiligten. Bei uns in der Kanzlei läuft das über das Rechenzentrum der DATEV.


Was gibt's Neues zum DiFin im Jahr 2023?
Das DiFin-Verfahren befindet sich in der nächsten Ausbaustufe zur Schaffung bidirektionaler Übertragungswege. Bisher führte der Weg nur vom Absender (Unternehmen oder Unternehmens- bzw. Steuerberater) zum Empfänger (Bank oder Sparkasse). Künftig werden Bonitätsparameter von Finanzinstituten in einem geplanten "Rückkanal" zurückgesendet, wodurch auch Finanzinstitute zu Sendern werden. Zukünftig erhalten Berater und Unternehmen Kreditparameter ohne Medienbruch und werden somit auch zu Empfängern.

Welche Vorteile bietet dir der Digitale Finanzbericht (DiFin)?
Wenn Sie den medienbruchfreien digitalen Übertragungsweg des Digitalen Finanzberichts nutzen, tragen Sie auch dazu bei, dass nicht mehr unnötig Papier gedruckt werden muss, um diese digital vorhandenen Daten auf analogem Weg der Bank zur Verfügung zu stellen.
Der Hauptvorteil ist aber in jedem Fall, dass dieser Übertragungsweg sehr sicher ist, so dass die Daten sicher vom Unternehmen oder Berater zur Bank gelangen, ohne dass diese Daten abgefangen werden.


Hier die Vorteile in einer Übersicht:
1.    Es gibt nur noch einen elektronischen Verteilungsprozess für Jahresabschlüsse.
2.    Der administrative Aufwand für das Handling papiergebundener Abschlüsse entfällt.
3.    Der fehleranfällige Medienbruch bei der Übertragung der Abschlüsse fällt weg.
4.    Die Anzahl von zeitraubenden und arbeitsintensiven Rückfragen verringert sich aufgrund des standardisierten Ablaufs.
5.    Ein wesentlicher Teil des Kreditprozesses wird beschleunigt.
6.    Die erforderliche Technologie ist in der Praxis erprobt und bewährt.


Ändert sich durch die Weiterentwicklung von DiFin der Umfang Ihrer Abschlussdaten?
Nein, es ändert sich nichts. Der Berichtsumfang und die Informationstiefe gegenüber der bisherigen Abgabe des Jahresabschlusses bleibt unverändert. Der XBRL-Standard betrifft nur die technische Datenübertragung, er schafft keinen neuen Rechnungslegungsstandard.
Wenn Sie Interesse an einem medienbruchfreien Austausch Ihrer Abschlüsse mit Ihrer Bank haben, dann gehen  Sie wie folgt die nächsten Schritte an:
1.    Prüfen, ob Ihr Kreditinstitut teilnimmt am Digitalen Finanzbericht und diesen empfangen kann. Dazu geben Sie entweder im Verwaltungsmenü von eBilanz-Online unter „Extra – Verfügbarkeitsprüfung“ die Bankleitzahl (BLZ) ein oder Sie schauen auf der Seite Digitaler-Finanzbericht.de nach.
2.    Nehmen Sie Kontakt mit einem teilnehmenden Kreditinstitut auf und lassen Sie sich die Teilnahme- und Verbindlichkeitserklärung (TVE) mit der Kundennummer zusenden. Mit dieser TVE vereinbaren Sie die Versendung des Digitalen Finanzberichtes (DiFin) und erklären gegenüber Ihrem Kreditinstitut die “materielle Identität” der von  Ihnen oder dem Berater digital übermittelten Jahresabschlüsse. Erst dann werden elektronische Einreichungen vom Empfänger rechtlich anerkannt. Ihre Teilnahmeerklärung gilt bis zum Widerruf und muss nicht verlängert werden.
3.    Wenn Sie Abschlüsse an verschiedene Kreditinstitute versenden müssen, ist an jedes Kreditinstitut ein separates Exemplar der TVE zu senden.
4.    Sollen Digitale Finanzberichte (DiFin) von Ihrem wirtschaftlichen Berater versendet werden, senden Sie ihm die TVE zur Information in Kopie und treffen Sie mit Ihrem Berater eine Vereinbarung zum Versand.
5.    Derzeit ist die Mitsendung eines Jahresabschlusses in PDF-Format (noch) gefordert, damit beim Empfänger im Zweifel ein Datenabgleich stattfinden kann. Diese Datei kann direkt zum Bericht hochgeladen werden. Eine Unterschrift ist hier NICHT notwendig.


Also zögern Sie nicht länger, sprechen Sie mit Ihrer Bank und nutzen Sie schon für den nächsten Jahresabschluss den Digitalen Finanzbericht mittels DiFin.

 

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