Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden.
Wichtig: Anträge für die 1. Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen spätestens bis zum 30. September 2020 gestellt werden. Es ist nicht möglich, nach dem 30. September 2020 rückwirkend einen Antrag für die 1. Phase zu stellen.
Die FAQ zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie unter folgendem Link:
Meine Infos zur Corona-Überbrückungshilfe finden Sie hier unter den News vom 14.07.2020
Rufen Sie uns an, wenn Sie einen Steuerberater suchen, der für Sie den Antrag für die Überbrückungshilfe stellen soll. Wir übernehmen gerne für Sie die Antragstellung.