Durch die Ablösung des Papierverfahrens wird das Lohnsteuerabzugsverfahren deutlich einfacher gestaltet. In einem ersten Schritt wurde dazu bereits die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung (Rückseite der Lohnsteuerkarte) durch den Arbeitgeber ab 2005 realisiert. Die Arbeitgeber müssen seitdem die Lohnsteuerkarten am Ende des Jahres nicht mehr an ihre Arbeitnehmer zurücksenden.
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