News

News: Was tun wenn der Kassenprüfer vor der Tür steht?

Was tun wenn der Kassenprüfer vor der Tür steht?

Seit 1.1.2018 ist der Fiskus berechtigt, die Kassennachschau unangekündigt in Unternehmen durchzuführen.

Da fährt einem schon der Schreck erst einmal in die Glieder, wenn der Finanzbeamte vor der Tür steht, sich ausweist und sagt, er komme, um die Kasse/n zu prüfen.

Wie verhalten Sie sich in so einer Situation am besten?

Die erste und wichtigste Regel: Ruhe bewahren!

Die Kassenprüfung wird bargeldintensive Unternehmen immer mehr und öfter treffen, das ist sicher.

Unsere Empfehlungen ganz konkret:

  • Lassen Sie sich in jedem Fall den Dienstausweis des Beamten zeigen, um auszuschließen, dass Sie nicht einem Trickbetrüger auf den Leim gehen.
  • Wichtig zu wissen, der Prüfer darf auch inkognito den laufenden Geschäftsgang beobachten. Das heißt, er kann Testkäufe machen und schauen, ob Geschäftsvorfälle ordentlich in der Kasse erfasst werden.
  • Seien Sie kooperativ, aber verbieten Sie das Herumstöbern des Beamten in Schränken und Schubladen. Die Kassennachschau ist keine Steuerfahndungsmaßnahme.
  • Nur die für die Kassennachschau zuständigen Mitarbeiter beantworten Fragen des Prüfers, alle anderen führen keine Gespräche mit ihm und gehen dem Prüfer aus dem Weg.
  • Auch der Ansprechpartner für den Prüfer sollte sich nur über Themen der Kassenführung unterhalten. Fragen zur Buchführung oder anderen Aufzeichnungspflichten müssen Sie nicht beantworten.
  • Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Und informieren Sie gleich Ihren Steuerberater!

Quelle: Deubner Verlag

Zurück