Da fährt einem schon der Schreck erst einmal in die Glieder, wenn der Finanzbeamte vor der Tür steht, sich ausweist und sagt, er komme, um die Kasse/n zu prüfen.
Wie verhalten Sie sich in so einer Situation am besten?
Die erste und wichtigste Regel: Ruhe bewahren!
Die Kassenprüfung wird bargeldintensive Unternehmen immer mehr und öfter treffen, das ist sicher.
Unsere Empfehlungen ganz konkret:
- Lassen Sie sich in jedem Fall den Dienstausweis des Beamten zeigen, um auszuschließen, dass Sie nicht einem Trickbetrüger auf den Leim gehen.
- Wichtig zu wissen, der Prüfer darf auch inkognito den laufenden Geschäftsgang beobachten. Das heißt, er kann Testkäufe machen und schauen, ob Geschäftsvorfälle ordentlich in der Kasse erfasst werden.
- Seien Sie kooperativ, aber verbieten Sie das Herumstöbern des Beamten in Schränken und Schubladen. Die Kassennachschau ist keine Steuerfahndungsmaßnahme.
- Nur die für die Kassennachschau zuständigen Mitarbeiter beantworten Fragen des Prüfers, alle anderen führen keine Gespräche mit ihm und gehen dem Prüfer aus dem Weg.
- Auch der Ansprechpartner für den Prüfer sollte sich nur über Themen der Kassenführung unterhalten. Fragen zur Buchführung oder anderen Aufzeichnungspflichten müssen Sie nicht beantworten.
- Bewahren Sie einen kühlen Kopf! Und informieren Sie gleich Ihren Steuerberater!
Quelle: Deubner Verlag