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News: Steueränderungen 2022

Was sich steuerlich in 2022 ändert

Pünktlich zum neuen Jahr gibt es für alle Steuerzahler wieder einige Änderungen. Aber nicht nur. Einige Regelungen gehen in 2022 in die Verlängerung. Hier der Überblick...

  1. Grundfreibetrag für die private Einkommensteuer
    Die Grenze bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt, steigt in 2022 für Alleinstehende
    auf 9.984 €.
    Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, liegt also bei 19.968 €.
    Der Freibetrag sichert das Existenzminimum vor Steuern. Er gilt immer für ein komplettes Jahr, auch wenn Arbeitnehmer nur wenige Monate in einem Jahr gearbeitet haben.
     
  2. Der Corona-Bonus geht in die Verlängerung
    Wer bisher noch keinen oder nur einen Teil des steuerfreien Bonus von insgesamt 1.500 € erhalten hat, kann diesen noch bis 31. März 2022 von seinem Arbeitgeber bekommen.
    Er wird vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, um die Mehrbelastungen während der Pandemie abzufedern.
     
  3. Auch die Homeoffice-Pauschale geht in die Verlängerung
    Da der Gesetzgeber bis 19. März 2022 erneut eine Homeoffice-Pflicht eingeführt hat, wird auch die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag und max. 600 € im Jahr bis Ende 2022 verlängert.
    Im Rahmen der Werbungskosten kann die Homeoffice-Pauschale in der Einkommensteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Wirkt sich aber nur aus, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 € durch weitere andere Werbungskosten überschritten wird.
     
  4. Mindestlohn erhöht sich in 2022 in zwei Schritten
    Bevor die Regierung - wie angekündigt - beschließt, dass der Mindestlohn auf 12€/Std. steigt, erhöht sich zum 1. Januar 2022 der Mindestlohn erst einmal auf 9,82 €/Stunde und
    ab 1. Juli 2022 geht´s nochmal nach oben auf 10,45 €/Stunde.
    Alle Arbeitgeber sollten daher aufpassen, dass bei den Minijobbern die Stundenzahl ggf. reduziert werden muss, um die 450€-Grenze nicht zu überschreiten!
    Außerdem muss bei der Sozialversicherungsmeldung die persönliche ID-Nummer des Minijobbers seit 1. Januar 2022 zwingend angegeben werden.
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