- Grundfreibetrag für die private Einkommensteuer
Die Grenze bis zu der das Einkommen steuerfrei bleibt, steigt in 2022 für Alleinstehende
auf 9.984 €.
Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag, liegt also bei 19.968 €.
Der Freibetrag sichert das Existenzminimum vor Steuern. Er gilt immer für ein komplettes Jahr, auch wenn Arbeitnehmer nur wenige Monate in einem Jahr gearbeitet haben.
- Der Corona-Bonus geht in die Verlängerung
Wer bisher noch keinen oder nur einen Teil des steuerfreien Bonus von insgesamt 1.500 € erhalten hat, kann diesen noch bis 31. März 2022 von seinem Arbeitgeber bekommen.
Er wird vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer gezahlt, um die Mehrbelastungen während der Pandemie abzufedern.
- Auch die Homeoffice-Pauschale geht in die Verlängerung
Da der Gesetzgeber bis 19. März 2022 erneut eine Homeoffice-Pflicht eingeführt hat, wird auch die Homeoffice-Pauschale von 5 € pro Tag und max. 600 € im Jahr bis Ende 2022 verlängert.
Im Rahmen der Werbungskosten kann die Homeoffice-Pauschale in der Einkommensteuererklärung von der Steuer abgesetzt werden. Wirkt sich aber nur aus, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 € durch weitere andere Werbungskosten überschritten wird.
- Mindestlohn erhöht sich in 2022 in zwei Schritten
Bevor die Regierung - wie angekündigt - beschließt, dass der Mindestlohn auf 12€/Std. steigt, erhöht sich zum 1. Januar 2022 der Mindestlohn erst einmal auf 9,82 €/Stunde und
ab 1. Juli 2022 geht´s nochmal nach oben auf 10,45 €/Stunde.
Alle Arbeitgeber sollten daher aufpassen, dass bei den Minijobbern die Stundenzahl ggf. reduziert werden muss, um die 450€-Grenze nicht zu überschreiten!
Außerdem muss bei der Sozialversicherungsmeldung die persönliche ID-Nummer des Minijobbers seit 1. Januar 2022 zwingend angegeben werden.