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News: Wann ist der Immobilienverkauf zu versteuern?

Wann ist der Immobilienverkauf zu versteuern?

Nicht jedem ist bekannt, dass der Verkauf einer selbstgenutzten Wohnung innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren steuerfrei ist. Doch was ist, wenn man nicht selbst sondern die eigenen Kinder in der Wohnung leben? Zählt das auch als Selbstnutzung? Und was ist, wenn man die Wohnung verkauft?

Grundsätzlich gilt: Eigentümer, die ihre Wohnung verkaufen und nicht selbst bewohnen, müssen den Gewinn versteuern, wenn zwischen Tag der Anschaffung und dem Datum des Verkaufs noch keine zehn Jahre verstrichen sind. Jede nicht selbst genutzte Wohnung oder Haus, die innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist verkauft wird, ist steuerpflichtig und nach § 23 EStG zu versteuern.

Wenn die eigenen Kinder in der Wohnung leben, gilt das solange als Eigennutzung, solange die Eltern für die Kinder noch Anspruch auf Kindergeld oder auf den Kinderfreibetrag haben. Sobald dieser Anspruch wegfällt, liegt auch keine Eigennutzung der Wohnung mehr vor. Das führt dazu, dass der Verkauf innerhalb des Zehnjahreszeitraums steuerpflichtig ist (Entscheidung des BFH, IX R 28/21).

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