Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Konkret sind Unternehmen antragsberechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben, oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten. Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.
Wie viel Überbrückungshilfe kann gewährt werden?
Die Höhe der Überbrückungshilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten und dem Ausmaß des erlittenen Umsatzrückgangs. Die Förderung für Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit nahezu vollständig zum Erliegen gekommen ist, werden künftig mit höheren Fördersätzen unterstützt. Dies betrifft zum Beispiel die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Bislang wurden bis zu 80 % der Fixkosten erstattet, dies wird nun auf bis zu 90 % erhöht. Auch die Fördersätze für Unternehmen mit weniger gravierenden Umsatzeinbußen steigen an. Zugleich sinkt die Schwelle, ab der Überbrückungshilfe ausgezahlt wird. Die bislang geltende Deckelung der Überbrückungshilfe für Klein- und Kleinstunternehmen entfällt.
Konkret werden folgende Fixkosten erstattet:
Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber Vorjahresmonat) | Erstattung als Überbrückungshilfe |
---|---|
Zwischen 30 % und unter 50 % (bisher mindestens 40 %) | 40 % der förderfähigen Fixkosten |
Zwischen 50 % und 70 % | 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %) |
Mehr als 70 % | 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %) |
Förderfähige Fixkosten sind unter anderem Mieten und Pachten, Finanzierungskosten, weitere feste Ausgaben, Kosten für Auszubildende und Grundsteuern.
Können Personalkosten erstattet werden?
Personalaufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit geschickt werden kann, können durch eine Pauschale der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden. Diese Pauschale wird verdoppelt: Um den teilweise hohen Personalkosten Rechnung zu tragen, die zum Betriebserhalt notwendig sind, steigt die Personalkostenpauschale auf 20 Prozent der förderfähigen betrieblichen Fixkosten. Bislang betrug sie pauschal 10 Prozent. Es soll damit insbesondere jenen Unternehmen geholfen werden, die weiter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung halten.
Wie hoch ist die maximale Förderung?
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat. Damit können Unternehmen je nach Höhe betrieblicher Fixkosten für die vier Monate bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten.
Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen der Überbrückungshilfe. Bisher galt für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten eine Höchstgrenze von 9.000 Euro, für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten eine Höchstgrenze von 15.000 Euro.
Wo wird Überbrückungshilfe beantragt?
Wie bisher wird auch die verlängerte und erweiterte Überbrückungshilfe in einem vollständig digitalisierten Verfahren beantragt und bearbeitet. Die Mittel dafür werden von dem für die Digitalisierung der Verwaltung federführenden Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellt. Die Antragstellung erfolgt auch im neuen Verfahren über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt), der das beantragende Unternehmen meist schon gut kennt. Dank dieser Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragskosten werden den betroffenen Unternehmen mit dem gleichen Satz erstattet wie die übrigen förderfähigen Fixkosten.
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