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News: Tankgutscheine

Tankgutscheine an Arbeitnehmer

Dürfen sie für mehrere Monate im Voraus überlassen werden?

Das sächsische Finanzgericht hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Einem Arbeitnehmer wurden Tankgutscheine für mehrere Monate im Voraus überlassen. Es stellte sich die Frage, ob der gesamte Sachbezug bereits bei Erhalt der Gutscheine als zugeflossen gilt. Denn im zu entscheidenden Fall, wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Vereinbarung getroffen, dass pro Monat immer nur ein Gutschein im Gesamtwert von maximal 44 € (Sachbezugsfreigrenze) eingelöst werden durfte.
Das Finanzamt vertrat in einem solchen Fall die Auffassung, dass die Sachbezugsfreigrenze überschritten sei und unterwarf die Zuwendung bei Hingabe der Pauschalsteuer von 30 %.

Das Sächsische Finanzgericht bestätigte die Auffassung des Finanzamts.
Der Zufluss beim Arbeitnehmer erfolgte bereits mit Übergabe des Gutscheins, da der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt keinen Einfluss mehr darauf hatte, wie der Gutschein verwendet und wann er eingelöst wird. Die Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist lediglich arbeitsrechtlich von Bedeutung und hat keinen Einfluss auf die steuerliche Beurteilung.

Wenn Sie Fragen zur optimalen Gestaltung von Lohnzuwendungen an Ihre Arbeitnehmer haben, rufen Sie uns an!

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