News

News: Steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen

Steuerlichen Förderung energetischer Sanierungen

Wenn du dein Haus energieeffizient sanierst, kannst du nicht nur deine Energiekosten senken, sondern auch von erheblichen Steuervorteilen profitieren! Hier die wichtigsten Punkte im Überblick:

Planst du eine energetische Sanierung deines Hauses?

Der Staat bietet attraktive Steuervorteile (§ 35c EStG), mit denen du bis zu 20% der Sanierungskosten verteilt über 3 Jahre steuerlich erstattet bekommen kannst – das sind maximal 40.000 Euro!

Die Steuerermäßigung erfolgt über drei Jahre, wobei du:

  • 7% im Jahr des Abschlusses (max. 14.000 Euro)
  • 7% im ersten Folgejahr (max. 14.000 Euro)
  • 6% im zweiten Folgejahr (max. 12.000 Euro) von der Steuer maximal erstattet bekommen kannst.

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerliche Förderung von Sanierungen?

Um von der steuerlichen Förderung der energetischen Sanierung zu profitieren, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein und du musst es selbst bewohnen.
  • Die Sanierung darf nur von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
  • Eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines zugelassenen Energieberaters ist notwendig, um die Maßnahmen steuerlich absetzen zu können.
  • Die Maßnahmen müssen zwischen 2020 und 2030 abgeschlossen werden.

Welche energetischen Sanierungen kannst du steuerlich geltend machen?

Es gibt zahlreiche förderfähige Maßnahmen. Hier einige Beispiele:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Modernisierung der Heizungsanlage oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind

Wichtig:
Eine Kombination dieser steuerlichen Förderung mit anderen Programmen wie KfW oder BAFA ist nicht möglich.
Halte am besten alle Rechnungen und Nachweise bereit, die du als Kosten in deiner Steuererklärung zum Ansatz bringst. Denn es kann durchaus sein, dass das Finanzamt all diese Nachweise sehen will.

Zurück