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News: Statusfeststellungsverfahren

Statusfeststellungsverfahren

Wie läuft das Statusfeststellungsverfahren für Geschäftsführer bei der DRV ab?

Das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bezieht sich auf die Feststellung des Rentenversicherungsstatus von Geschäftsführern. Hierbei wird überprüft, ob die Geschäftsführer als selbstständige oder als arbeitnehmerähnliche Personen gelten und dementsprechend in der Rentenversicherung versichert sind.
Minderheitsgesellschafter einer GmbH sind im Regelfall rentenversicherungspflichtig. Gehen Sie fälschlicherweise von einer Rentenversicherungsfreiheit aus, dann kann das bei einer späteren Sozialversicherungsprüfung richtig teuer werden, wenn auf einmal alle Rentenbeiträge von der GmbH (also Arbeitnehmer – und Arbeitgeberanteil) nachentrichtet werden müssen. Das geht ganz schnell in den 5-stelligen Bereich und könnte der GmbH sogar das Genick brechen.
Daher unsere unbedingte Empfehlung: stoßen Sie immer zu Beginn oder sogar schon bevor Sie als Gesellschafter-Geschäftsführer für eine GmbH tätig werden, ein Statusfeststellungsverfahren bei der DRV an, um sicher zu gehen, dass Sie ggf. von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn Sie mindestens 50% oder mehr Anteile an der Kapitalgesellschaft halten.
Das Statusfeststellungsverfahren beginnt in der Regel auf Antrag eines Geschäftsführers oder aufgrund einer Überprüfung durch die DRV. Die DRV sammelt dann Informationen über die Tätigkeit des Geschäftsführers und prüft diese im Hinblick auf die geltenden rechtlichen Vorschriften. Das heißt, es werden die Höhe der Anteile an der KapGes, der Arbeitsvertrag, die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und die Entscheidungsbefugnisse des Geschäftsführers überprüft.
Seit 1. April 2022 entscheidet die Clearingstelle nach § 7a SGB IV nur noch über den Erwerbsstatus, also sie prüft, ob eine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit des Geschäftsführers vorliegt. Es wird von der DRV nicht mehr geprüft, ob in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung Versicherungspflicht besteht. Diese Prüfung muss die Krankenkasse vornehmen.
Basierend auf den gesammelten Informationen trifft die DRV eine Entscheidung über den Rentenversicherungsstatus als Geschäftsführer. Sollte die DRV zu dem Schluss kommen, dass die Stellung als Geschäftsführer als arbeitnehmerähnlich eingestuft werden muss, dann müssen für den Geschäftsführer Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Wird dieser Entscheidung widersprochen, dann kann gegen diese Entscheidung Klage eingelegt werden.
Das Statusfeststellungsverfahren bei der DRV ist ein komplexes Verfahren, das eine genaue Prüfung der individuellen Umstände des Geschäftsführers erfordert. Wir empfehlen unseren Mandanten, einen Experten in Arbeitsrecht oder Sozialversicherungsrecht hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass die Entscheidung der DRV korrekt ist.
Hier unser Rat: Nehmen Sie lieber eine anwaltliche Rechtsberatung in Anspruch, als folgenschwer von einer Fehleinschätzung bezüglich deiner Rentenversicherungspflicht als Geschäftsführer auszugehen oder einen Bescheid der DRV zu akzeptieren, der falsch sein könnte.

 

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