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News: Soll- oder Istbesteuerung

Soll- oder Istbesteuerung

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen der umsatzsteuerlichen Istbesteuerung und der Sollbesteuerung?

Es geht darum, wann die Umsatzsteuer aus Kundenrechnungen ans Finanzamt zu zahlen ist. Warum gerade für Existenzgründer und kleine Unternehmer die Istbesteuerung einen enormen Liquiditätsvorteil bringt, lest Ihr hier...

 

Die Frage nach der Soll- oder Istbesteuerung taucht zum ersten Mal auf, wenn Ihr ein Unternehmen gegründet habt und zur Erlangung einer Steuernummer für Euer Unternehmen den steuerlichen Erfassungsbogen für´s Finanzamt ausfüllen müsst. Bei dieser Frage werdet Ihr merken, dass Ihr ein Wahlrecht habt. Aber was wählt man nun am besten? Wo habt Ihr den größten Vorteil?

Nun gerade für Existenzgründer und Start-ups lohnt sich anfänglich immer die Istbesteuerung zu wählen. Der große Vorteil für Dich liegt darin, dass die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt zu zahlen ist, wenn Dein Kunde, deine Rechnung bezahlt hat. Ihr müsst die Umsatzsteuer also nicht vorfinanzieren wie das bei der Sollbesteuerung der Fall ist.

Denn bei der Sollbesteuerung schuldet Ihr die Umsatzsteuer bereits dann, wenn Ihr die Leistung an Euren Kunden erbracht habt, egal, ob er euch die Rechnung schon bezahlt hat oder nicht.

Ein Beispiel dazu:

Ihr erbringt eine Dienstleistung für Euren Kunden im Mai diesen Jahres. Aktuell aufgrund der Corona-Krise kann Euer Kunde aber nicht zahlen. Es wird voraussichtlich noch einige Monate dauern bis Euer Kunde selbst wieder Einnahmen hat und Euch dann bezahlen kann, sagen wir mal er zahlt dann im August.

Wenn Ihr die Istbesteuerung gewählt habt, dann müsst Ihr die Umsatzsteuer erst mit dem Voranmeldungszeitraum August beim Finanzamt bezahlen. Jetzt nehmen wir mal an, es geht um eine Rechnung über 10 T€, dann geht es hier konkret um 1.900 € Umsatzsteuer.

Hättet Ihr die Sollbesteuerung gewählt, dann müsstet Ihr diese 1.900 € bereits mit dem Voranmeldungszeitraum Mai ans Finanzamt zahlen, obwohl Ihr Euer Geld vom Kunden noch nicht habt und eigentlich auch nicht wisst, wann Ihr das Geld tatsächlich bekommen werdet. Ihr würdet also diese 1.900 € dem Finanzamt über etliche Monate vorfinanzieren. Und das belastet Eure Liquidität völlig unnötig. Und genau deshalb solltet Ihr die Istbesteuerung wählen, damit Ihr erst zahlen müsst, wenn Ihr Euer Geld vom Kunden bekommen habt.

Bei kleinen Unternehmen, die nicht mehr als 600.000 € Jahresumsatz machen, kann grds. immer die Istbesteuerung gewählt werden. Ihr müsst dafür aber einen Antrag stellen. Entweder Ihr stelltt den Antrag gleich im steuerlichen Erfassungsbogen oder wenn Ihr das verpasst habt, könnt Ihr formlos einen schriftlichen Antrag beim Finanzamt auch später noch stellen. Aber es ist wichtig: Ihr müsst diesen Antrag stellen!

Erst wenn Ihr die Grenze von 600.000 € in einem Jahr überschreitet, dann müsst Ihr ab dem Folgejahr zur Sollbesteuerung übergehen.

Und noch ein heißer Tipp:

Ein Mythos grassiert in diesem Zusammenhang schon jahrelang. Nämlich, man könne bei der Istbesteuerung die Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen erst dann ziehen, wenn man den Lieferanten bezahlt hat.

NEIN, dem ist nicht so! Schluss mit diesem Mythos!

Die Vorsteuer kann bereits in dem Moment gezogen werden, wenn Euer Lieferant seine Leistung für Euch erbracht hat und Dir dafür eine Rechnung gestellt hat.

Egal ob Du sofort oder erst in einem späteren Monat zahlst, die Vorsteuer kannst Du in jedem Fall ziehen, sobald diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, nämlich Leistung des Lieferanten ist erbracht und Rechnung an Dich ist gestellt und liegt Dir vor.

Ich werde auch immer wieder gefragt, kann auch ein Bilanzierer die Istbesteuerung wählen, also z.B. eine GmbH?

Ja klar, entscheidend ist nur, ob das Unternehmen nicht mehr als 600.000 € Jahresumsatz macht.

Also sichert Euch Eure Liquidität durch die richtige Wahl bei der Umsatzsteuer und vergesst nicht, Euch die Vorsteuer rechtzeitig zu ziehen. Beides in Kombination hilft Euch gerade als Jung-Unternehmer und Startup zur Sicherung Eurer Liquidität.

Wenn Ihr Hilfe und Beratung zu wichtigen Steuerthemen rund um das Unternehmertum braucht, dann meldet Euch bei uns, ruft doch einfach an!

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