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News: Wallbox - steuerfrei tanken

So funktioniert das mit der steuerfreien Wallbox

Es stellt sich für jeden E-Auto-Fahrer immer wieder die Frage, wie ist das eigentlich mit dem Stromtanken beim Arbeitgeber und wie gestaltet man das am besten mit der Wallbox?

Wer vom Chef ein E-Auto als Firmenwagen erhält, fragt sich natürlich, wie das am besten mit dem Stromtanken laufen sollte, so dass auch diese Kosten steuerfrei beim Arbeitnehmer bleiben.

Am besten läuft alles über den Arbeitgeber. Denn das Stromtanken in der Firma ist komplett steuerfrei. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wallbox kauft und bei ihm zuhause installieren lässt und dem Arbeitnehmer die Nutzung dafür überlässt, ist die Überlassung der Wallbox ebenfalls komplett steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EstG).

Für das Laden des Dienstwagens im Unternehmen fallen weder Lohnsteuer- noch Sozialversicherungsbeiträge an. Der Gesetzgeber hat diesen Vorteil bis einschließlich 2030 verlängert. Lädt der Mitarbeiter das Fahrzeug zuhause oder trägt er die Kosten dafür, kann der Arbeitgeber die Kosten steuer- und sozialversicherungsfrei über einen Pauschalbetrag erstatten.

Hier gilt: Gibt es eine Lademöglichkeit im Unternehmen, darf der Arbeitgeber 20 € mtl. für E-Autos und 10€ für Hybride zuschießen. Kann der Mitarbeiter nur zuhause laden, dürfen 50€ mtl. für das E-Auto beziehungsweise 25€ für einen Hybrid dazu bezahlt werden. Leistet der Arbeitgeber keinen Beitrag, darf der geldwerte Vorteil gemindert werden.

Für den Fall, dass der Arbeitgeber dem Mitarbeiter die Wallbox irgendwann mal kostenlos übereignet, dann kann er den geldwerten Vorteil daraus (denn die Wallbox hat ja noch einen Wert, der hier zugrunde zu legen ist) mit 25% pauschalierter Lohnsteuer abrechnen und in der Regel übernimmt der Arbeitgeber auch diese Steuer. Wenn alles genauso läuft, bleibt für den Arbeitnehmer letztlich alles steuerfrei!

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