Nach Ansicht des BFH (Az. VI R 24/16) sind Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. In erster Instanz hatte das Finanzgericht Düsseldorf die Aufwendungen mit dem Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen verglichen (Kosten der privaten Lebensführung) und eine Aufteilungsmöglichkeit verneint.
Da der BFH dies anders sah, verwies er die Sache an die Vorinstanz zurück, um Feststellungen zur tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesligapakets durch den Trainer zu treffen. Dies hat das FG Düsseldorf nun gemacht (Az. 15 K 1338/19) und kommt zu dem Ergebnis, dass der Trainer das Sky-Bundesliga-Abo nahezu ausschließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trainertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler sowie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult.
Daher der Steuertipp:
Weisen Sie schon in der Klageschrift den konkreten Veranlassungszusammenhang mit Ihren steuerpflichtigen Einnahmen so detailliert wie möglich nach. Dann haben Sie gute Chance sogar Ihr Sky-Abo als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.