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News: Sky-Abo von der Steuer absetzen

Sky-Abo von der Steuer absetzen - geht das?

Aufwendungen, die bei der großen Mehrheit der Steuerzahler Privatvergnügen darstellen, können in begründeten Einzelfällen durchaus beruflich veranlasst sein. Gilt das auch für ein Sky-Abo?

Nach Ansicht des BFH (Az. VI R 24/16) sind Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten bei den Ein­künften aus nichtselbständiger Arbeit abzugsfähig, wenn tatsächlich eine berufliche Verwendung vorliegt. In erster Instanz hatte das Finanzgericht Düsseldorf die Aufwen­dungen mit dem Bezug von allgemeinbildenden Tageszei­tungen verglichen (Kosten der privaten Lebensführung) und eine Aufteilungsmöglichkeit verneint.

Da der BFH dies anders sah, verwies er die Sache an die Vorinstanz zurück, um Feststellungen zur tatsächlichen Verwendung des Sky-Bundesligapakets durch den Trainer zu treffen. Dies hat das FG Düsseldorf nun gemacht (Az. 15 K 1338/19) und kommt zu dem Ergeb­nis, dass der Trainer das Sky-Bundesliga-Abo nahezu aus­schließlich beruflich genutzt habe. Er habe für seine Trai­nertätigkeit Spielszenen ausgewertet, sich über Spieler so­wie Vereine umfassend informiert und sich zugleich für eigene Pressestatements rhetorisch geschult.

Daher der Steuertipp:

Weisen Sie schon in der Klageschrift den konkreten Veranlassungszusammenhang mit Ihren steuer­pflichtigen Einnahmen so detailliert wie möglich nach. Dann haben Sie gute Chance sogar Ihr Sky-Abo als Werbungskosten anerkannt zu bekommen.

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