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News: Schneller abschreiben

Schneller abschreiben

Vermietete Immobilien werden in der Regel über 50 Jahre mit 2% pro Jahr abgeschrieben. Wie das jedoch auch schneller geht, dazu jetzt mehr...

Um eine vermietete Immobilie schneller als über 50 Jahre abschreiben zu können, muss der Steuerpflichtige nachweisen, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Mietshauses kürzer ist. So hat das Finanzgericht Münster in seinem Urteil vom 27.01.2022, Az. 1 K 1741/18 E, entschieden, dass im vorliegenden Fall nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens, in dem eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren festgestellt wurde, der Kläger rechtmäßig in seinen Steuererklärungen der Jahre 2012 bis 2016 anstatt der 2% den erhöhten Afa-Satz von 3,33% per anno ansetzen durfte. Das Finanzgericht Münster billigte dem Steuerpflichtigen zu, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, die Immobilie mit dem erhöhten Afa-Satz abzuschreiben. Es verwies auf die BFH-Rechtsprechung, wonach sich der Steuerpflichtige jeder Darlegungsmethode bedienen könne, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheine. Entgegen der Auffassung des Finanzamts sei hierfür kein Bausubstanzgutachten erforderlich. Da für die Schätzung einer kürzeren Restnutzungsdauer keine Gewissheit, sondern allenfalls eine größtmögliche Wahrscheinlichkeit erforderlich sei, könne die Schätzung des Steuerpflichtigen vielmehr nur dann verworfen werden, wenn sie eindeutig außerhalb eines angemessenen Schätzungsrahmens liege.

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