News

News: PV-Anlagen - schon ab 2022 steuerfrei!

PV-Anlagen - schon ab 2022 steuerfrei!

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 gab es die weitreichendsten Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von Photovoltaik-Anlagen. Was sich konkret in 2022 und 2023 ändert, lesen Sie hier...

Einführung einer Ertragssteuerbefreiung

Rückwirkend zum 1.1.2022 wird eine Ertragsteuerbefreiung für Einnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen bis zu einer Bruttonennleistung (lt. Marktstammdatenregister) von 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien bzw. 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit bei übrigen, überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden (z. B. Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Immobilien) eingeführt. Das heißt, Sie müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2022 keine Einnahmen-Überschuss-Rechnung mehr im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung für diese gewerblichen Einkünfte abgeben.

In der Umsatzsteuer: Einführung eines Nullsteuersatzes ab 1.1.2023

Für die Lieferung, den innergemeinschaftlichen Erwerb, die Einfuhr und die Installation von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern wird ab 2023 ein umsatzsteuerlicher Nullsteuersatz gelten, soweit es sich um eine Leistung an den Betreiber der Photovoltaikanlagen handelt und die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.
Da Photovoltaikanlagenbetreiber bei der Anschaffung der Anlage damit nicht mehr mit Umsatzsteuer belastet werden, müssen diese nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um sich die Vorsteuerbeträge erstatten zu lassen, denn sie zahlen gar keine mehr und bekommen somit ab 2023 auch keine Vorsteuer mehr erstattet. Alle Beteiligten werden damit von dem bisherigen lästigen Bürokratieaufwand entlastet.

Zurück