Die Midijobgrenze erhöht sich auf 2.000€ monatlich
Damit sollen Geringverdiener im Hinblick auf die Inflation und die hohen Energiekosten weiter entlastet werden.
Wie war es bisher?
Bis zum 30. September 2022 lag der Entgeltrahmen für die besondere Beitragsberechnung für die Midijobs bei 450,01 Euro bis 1.300 Euro. Danach ab Oktober 2022 bis Ende 2022 bei 1.600 Euro.
Und ab Januar 2023?
Nun liegt die Midijob Verdienstgrenze ab Januar 2023 bei 2.000 Euro.
Auch die für die Umrechnung notwendige Formel wird entsprechend angepasst. Damit zahlen auch Beschäftigte mit einem Entgelt zwischen 1.600 Euro und 2.000 Euro geringere Sozialversicherungsbeiträge. So bleibt ihnen ein höheres Nettoentgelt.
Wer zahlt?
Durch die Reform zum 1. Oktober 2022 wurde neben der Umrechnungsformel vom tatsächlichen Entgelt auf das geringere beitragspflichtige Entgelt eine zusätzliche Berechnung eingeführt. Man berechnet ein gesondertes beitragspflichtiges Entgelt für den Arbeitnehmeranteil. Bei 520,01 Euro bleibt der Arbeitnehmeranteil bei 0 Euro. Er steigt dann kontinuierlich bis zum Erreichen der Entgeltobergrenze an.
Das bedeutet konkret: Durch die Erweiterung des Entgeltrahmens auf 2.000 Euro müssen die Arbeitgeber in mehr Fällen als bisher einen größeren Teil der Beiträge übernehmen.