Was müssen Sie tun, um die höheren Kosten zu ermitteln und gegenüber dem Finanzamt glaubhaft darzustellen?
Für einen repräsentativen Zeitraum notieren Sie am Anfang und am Ende den Kilometerstand. Im Zweifel nehmen Sie als Zeitraum ein ganzes Jahr. Halten Sie für diese Zeit alle PKW-Kosten fest für Kraftstoff, Inspektionen, Autoreparaturen, Autopflege, Steuer und Versicherung. Auch die Abschreibung für den PKW können Sie mit einbeziehen. In der Regel wird ein neuer PKW auf 6 Jahre abgeschrieben, bei Gebrauchwagen ist die Abschreibung entsprechend kürzer. Teilen Sie diese Kosten durch die insgesamt gefahrenen Kilometer. Das Ergebnis sind die Kosten pro gefahrenen Kilometer, die Sie mit den beruflich gefahrenen Kilometern multiplizieren.
Hier ein Beispiel zum besseren Verständnis:
Sie fahren beruflich und privat in 2021 mit Ihrem PKW 20.000 Kilometer. Die Kosten für den Wagen betragen 13.000 Euro:
8.300 € Abschreibung
2.200 € Kraftstoff und Autopflege
1.500 € Inspektion und Reparaturen
1.000 € Versicherung und Kfz-Steuer
Dann kostet jeder gefahrene Kilometer 65 Cent. Wenn Sie 4000 Kilometer beruflich in 2021 mit dem PKW fahren, können Sie 2.600 € als Reisekosten steuerlich absetzen (4000 Kilometer x 0,65 €).
Mit der Reisekostenpauschale von 0,30 € wären es nur 1.200 € (4000 Kilometer x 0,30 €), also deutlich weniger.
Tipp:
Wenn das Finanzamt als Nachweis ein Fahrtenbuch verlangt, sollten Sie sich dagegen wehren. Denn es ist gar kein Fahrtenbuch als Nachweis notwendig und der Gesetzgeber verlangt es auch nicht.
Ihre beruflichen Fahrten weisen Sie anhand anderer geeigneter Unterlagen nach, wie z.B. einer Bescheinigung vom Arbeitgeber.
Wenn Sie mehr zum Thema Reisekosten wissen möchten, dann rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Beratungstermin!