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News: Liquiditätshilfe - Notfallkasse Hessen

Liquiditätshilfe - Notfallkasse Hessen

Bei der Notfallkasse des Landes Hessen soll Unternehmen helfen, die bisher nicht über andere Programm unterstützt werden konnten. Bis zu 100.000 Euro einmalige Zuwendung zur Abwendung der pandemiebedingten Härten sind möglich.

Notfallkasse Hessen: https://rp-kassel.hessen.de/notfallkasse

Für wen ist die Notfallkasse gedacht?

Die Notfallkasse Hessen soll die erlittenen wirtschaftlichen Schäden und Nachteile hessischer Unternehmen, nicht-öffentlichen Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger, die die Folgen der COVID-19-Pandemie unvorhersehbar und in besonderem Maße getroffen hat, abmildern – und zwar bei denjenigen, die diese Schäden und Nachteile nicht aus anderen Programmen ausgleichen können oder denen der vertretbare Einsatz eigener Mittel bzw. die Inanspruchnahme von weiteren Finanzierungsalternativen nicht möglich ist

Welche Voraussetzungen muss man mitbringen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen und Betriebe und nicht- öffentliche Institutionen aller Größenklassen unabhängig von ihrer Rechtsform, deren pandemiebedingte Härten nach dem 11. März 2020 entstanden sind. Die Antragsteller müssen ihren Hauptsitz bzw. ersten Wohnsitz in Hessen haben und hier steuerlich geführt werden.

Wo und wie kann man die Mittel aus der Notfallkasse beantragen?

Die Anträge können über das Onlineportal auf der Homepage des Regierungspräsidiums Kassel gestellt werden.Da es sich um Betriebe und Unternehmen handelt, die belegen müssen, warum sie bisher keine oder keine ausreichenden Hilfen erhalten haben, werden die Anträge genau geprüft und dann von einer Kommission bewertet.

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