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News: Jahressteuergesetz 2022 - das ändert sich in 2023

Jahressteuergesetz 2022 - das ändert sich in 2023

Am 16.12.2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Einen Überblick zu den steuerlichen Änderungen ab 2023 haben wir für Sie hier zusammengestellt...

1. Entfristung der Homeoffice-Pauschale und weitere Modernisierung der Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer

Die steuerliche Geltendmachung von Aufwendungen für das Arbeiten von zu Hause soll zukünftig vereinfacht und vereinheitlicht sowie an die vielseitige Nutzung des Homeoffice
angepasst werden.
Ab 2023 wird die Homeoffice-Pauschale, jetzt in Höhe von 6 Euro pro Tag (bisher waren es 5€ pro Tag) dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.260 Euro pro Jahr angehoben. Ihr Abzug ist unabhängig davon möglich, ob die Tätigkeit in einer Arbeitsecke oder im häuslichen Arbeitszimmer erfolgt und unabhängig davon, ob es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist oder ein anderer Arbeitsplatz existiert.

Auf der anderen Seite werden bei Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers die Sachverhalte vereinfacht und stärker pauschaliert. Die Neuregelung entlastet die Bürgerinnen und Bürger dauerhaft jährlich um zusätzlich 1,4 Milliarden Euro.


2. Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf 3 Prozent

Der jährliche lineare AfA-Satz für nach dem 30. Juni 2023 fertiggestellte Gebäude, die Wohnzwecken dienen, wird von 2 auf 3 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten angehoben und damit der Abschreibungszeitraum von bisher 50 auf 33 Jahre verkürzt. So wird ein Beitrag zur Unterstützung einer klimagerechten Neubauoffensive geleistet.


3. Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023

Der bisher erst für das Jahr 2025 vorgesehene vollständige Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen wird wie im Koalitionsvertrag vorgesehen bereits auf das Jahr 2023 vorgezogen. Die vollständige Abzugsfähigkeit ab dem Jahr 2023 hat zur Folge, dass sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte und im Jahr 2024 um 2 Prozentpunkte erhöhen. Dies wird für eine Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern steuermindernde Auswirkungen haben. Zugleich trägt die Regelung langfristig dazu bei, eine „doppelte Besteuerung“ von Renten aus der Basisversorgung zu vermeiden.


4. Anhebung des Arbeitnehmerpauschbetrags

Ab 2023 beträgt dieser nun 1.230 Euro und ist somit nochmals 30 € höher als im Jahr 2022.
Arbeitnehmer können somit ihre Werbungskosten pauschal in Höhe dieses Betrages in der Einkommensteuererklärung geltend machen, ohne für diesen Aufwand Belege vorhalten bzw. vorlegen zu müssen.
 

5. Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 Euro auf 2.000 Euro für Ehegatten/Lebenspartner erhöht.
Bereits erteilte Freistellungsaufträge werden automatisch um knapp 25 Prozent erhöht. Die private Vorsorge soll damit gefördert werden.


6. Anhebung des sog. Ausbildungsfreibetrags

Der Freibetrag zur Abgeltung des Sonderbedarfs eines auswärtig untergebrachten volljährigen Kindes in Berufsausbildung (sog. Ausbildungsfreibetrag) wird ab dem Veranlagungszeitraum 2023 von 924 Euro auf 1.200 Euro je Kalenderjahr angehoben.

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