Zahlen Sieals Arbeitgeber Barzuschüsse zu Aufwendungen den Mitarbeitern für die private oder berufliche Internetnutzung, so ist diese Zahlung steuerlich begünstigt. Zu den begünstigten Aufwendungen gehören sowohl die laufenden Kosten, wie die Grundgebühr und die laufenden Kosten für die Internetnutzung als auch die Einrichtungskosten für den Internetzugang (z.B. für den Anschluss, ein Modem und auch für die Anschaffungskosten des PCs).
Der Zuschuss unterliegt einer pauschalen Lohnsteuer von 25 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer. Aber er ist sozialversicherungsfrei!
Wichtig ist, dass der Zuschuss mtl. 50 € nicht übersteigt. Bitte beachten Sie diese Maximalgrenze! Es reicht als Nachweis jährlich eine schriftliche Erklärung des Arbeitnehmers, dass der Zuschuss die Aufwendungen für die Internetnutzung zuhause nicht übersteigt.
Und der Internetkostenzuschuss muss, um als solcher anerkannt zu werden, zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden.
Wie hoch der Vorteil für Sie als Arbeitgeber bei den Abgaben ausfällt, das erfahren Sie in unserem YouTube Video unter folgendem Link:
https://www.youtube.com/watch?v=QnlgzyoAT10
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