Der Kauf eines Grundstückes kann für das Finanzamt Anlass sein, die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Käufers zu überprüfen. Notare sind bekanntlich verpflichtet, für grunderwerbssteuerliche Zwecke jeden Grundstückskaufvertrag an die zuständige Finanzbehörde zu melden. Daraufhin schickt das Finanzamt an den Käufer einen umfangreichen Fragebogen, mit dem nachgefragt wird, wie die angeschaffte Immobilie bezahlt bzw. finanziert wurde. Sollte sich die Herkunft des eingesetzten Eigenkapitals nicht eindeutig klären lassen oder stellt sich heraus, dass eine größere Summe sogar bar geflossen ist, so erfolgen häufig weitere Ermittlungen - nicht selten sogar durch die Steuerfahndung.
Der Verweis auf angebliche Verwandte oder Bekannte kann zum Bumerang werden, da diese meist dann ebenfalls vom Finanzamt angeschrieben und aufgefordert werden, nicht nur die Darlehenshingabe zu bestätigen, sondern auch ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen.
Es ist also Vorsicht geboten bei den Angaben rund um die Immobilienfinanzierung. Am besten der Hausbau oder Kauf ist ordentlich durchfinanziert und dokumentiert, so dass der Fiskus ruhig nachfragen kann. Gerne unterstützen wir Sie bei der Abwicklung der Finanzierung Ihrer Immobilie.