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News: Homeoffice - da geht noch mehr!

Homeoffice - da geht noch mehr!

2020 war davon geprägt, dass gefühlt so gut wie jeder irgendwann mal vom Homeoffice aus arbeiten musste. Und das obwohl längst nicht jeder zuhause ein eigenes Arbeitszimmer dafür hat. Und deshalb am Wohnzimmer- oder Esstisch arbeiten musste.

Und genau aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die Homeoffice-Pauschale eingeführt. Diese beträgt 5 Euro pro Tag, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr.
Das heißt also, 120 Tage im Homeoffice sind damit abgegolten.
 

Das hört sich erst einmal gut an, es gibt allerdings einen Haken:
Die Homeoffice-Pauschale wird auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 Euro angerechnet. Das heißt, wenn du sonst keine weiteren Werbungskosten hast, dann verpufft die Pauschale und zwar für alle Arbeitnehmer, deren Werbungskosten (inklusive Homeoffice) unter diesen 1000 Euro liegen.
Da lohnt schon mal die Prüfung, ob ein „echtes“ häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden kann. Und dieser Abzug ggf. eine größere Steuerentlastung bringt, wenn das häusliche Arbeitszimmer als solches anerkannt wird. Dazu im nächsten Blog mehr.

Was kann man noch steuerlich geltend machen für 2020, um über die 1.000 € Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer zu kommen?

Wenn der Arbeitgeber nicht die Kosten für das technische Equipment im Homeoffice übernommen hat, dann kannst du die Kosten dafür steuerlich geltend machen. Hier ein paar Beispiele, was das alles sein kann: Web-Cam, Bildschirm, Tablet, Kopfhörer, Mikrofon, externe Festplatte, Scanner, Drucker, was auch immer für das Homeoffice angeschafft werden musste, kann in der Steuererklärung angesetzt werden. Da kommen viele mit Leichtigkeit über die 1.000 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag.

Zu beachten ist: Bei einem PC, Laptop oder Tablet, deren Kosten brutto über 952 € bei Anschaffung im 1. HJ 2020 bzw. über 928 € bei Anschaffung im 2. HJ 2020  gelegen haben (das sind die Werte inklusive 19% bzw. 16% Mehrwertsteuer), muss das Gerät über 3 Jahre abgeschrieben werden und im Jahr der Anschaffung sogar nur zeitanteilig für die Monate seit Anschaffung.

Mein Tipp an dieser Stelle:

Durch die neue Digitalabschreibung, die ab 2021 eingeführt wurde, kann der Restbuchwert vom PC, Laptop oder Tablet komplett in der Steuererklärung 2021 von der Steuer abgesetzt werden.
Also nächstes Jahr unbedingt an diese Option denken!

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