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News: Haushaltsnahe Dienstleistungen - So funktioniert´s!

Haushaltsnahe Dienstleistungen - So funktioniert´s!

Das sind Kosten für Arbeiten, die normalerweise Mitglieder des Haushaltes ausführen würden. Wenn Du dafür aber einen Dienstleister, also eine Firma beauftragst, dann kannst Du diese Kosten von der Steuer absetzen.

Was sind das überhaupt haushaltsnahe Dienstleistungen?

Das können sein:

  • Gartenarbeiten, z.B. der Rückschnitt der Bäume und Büsche oder für´s Rasenmähen
  • Das kann der Winterdienst sein für´s Schneeschippen
  • Das kann der Fensterputzer sein
  • Ein Dienstleister, der für dich die Wäsche bügelt
  • Eine Firma, die in die Wohnung kommt zum Reinigen

Auch Verbrauchsmaterialien zählen dazu, also etwa Spül- oder Reinigungsmittel oder das Streugut des Winterdienstes. Fallen zusätzliche Kosten an, wenn etwa ein Dienstleister die Hecke schneidet oder den Rasen mäht und den Schnitt entsorgen muss, werden auch von diesen Kosten 20 Prozent von Deiner Steuerschuld abgezogen.

Das WICHTIGE dabei ist:

Die haushaltsnahen Arbeiten müssen in der Wohnung, dem eigenen Haus oder auf dem eigenen Grundstück ausgeführt werden.

Wenn du in einer Wohnungseigentümergescheinschaft oder in einem Haus mit ganz vielen Mietwohnungen wohnst, dann ist es wichtig, dass der Hausverwalter eine Bescheinigung über diese haushaltsnahen Dienstleistungen ausstellt, die anteilig auf Deine Wohnung entfallen. Und dann kannst auch Du diese Kosten in Deiner Einkommensteuererklärungen absetzen.

Hier der erste Tipp:

Es ist sehr, sehr wichtig, dass Du die Rechnung des Dienstleisters auf gar keinen Fall bar bezahlst, sondern immer an ihn überweisen musst!

Denn nur dann erstattet der Fiskus einen Teil der Kosten über die Steuer.

Und was kannst Du in Deiner Steuererklärung nun in Ansatz bringen?

Steuerlich geltend machen kannst Du vor allem den Arbeitslohn, den Du für die haushaltsnahe Dienstleistung zahlst. Aber auch die Fahrtkosten des Dienstleisters sowie die Kosten für die Nutzung von Maschinen wie Staubsaugern oder Gartengeräten.

Und wieviel Geld gibt es denn nun zurück vom Finanzamt?

20% von diesen Kosten, von maximal 20.000 €, also bis zu 4.000 € pro Jahr kannst Du auf deine Steuer angerechnet bekommen. Das ist also bares Geld, das Du vom Finanzamt erstattet bekommst.

Gibt´s auch was, das man nicht absetzen darf?

Nicht absetzen darf man die allgemeinen Müllgebühren. Auch Nachhilfe- oder Musikunterricht für die Kinder zählt nicht dazu, selbst wenn der Unterricht bei Dir zu Hause erteilt wird. Ausgeschlossen sind auch die Kosten für die Grabpflege oder auch die Kosten für den Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Und hier der zweite Tipp:

Das gute ist, dass Ihr die zwei Vorschriften zu den Handwerkerrechnungen einerseits und den haushaltsnahen Dienstleistungen andererseits parallel in jedem Jahr in Eurer Steuer in Ansatz bringen könnt. Im Idealfall bekommt Ihr also für Handwerkerleistungen max. 1.200 € zurück und für die haushaltsnahen Dienstleistungen 4.000 €, also insgesamt 5.200 €. Und gerade in Pflegefällen können jedes Jahr schon mal etliche tausend Euro zusammenkommen für eine Haushalts- und Pflegehilfe.

Also es lohnt sich in jedem Fall, sich ordentliche Rechnungen ausstellen zu lassen und diese Rechnungen an den Dienstleister zu überweisen.

Dann gibt es auch ohne Probleme diese Erstattungen vom Finanzamt zurück.

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