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News: Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen

Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen –wie geht das in einer Mietwohnung?

Dass Kosten für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen, z.B. die Kosten für den Hausmeister, steuerlich geltend gemacht werden können, wissen viele. Doch wie funktioniert das mit den Kosten, die für das gesamte Wohnhaus nur anteilig auf die selbst bewohnte Wohnung entfallen?

Hierzu brauchen Sie eine entsprechende Bescheinigung nach § 35a EStG vom Hausverwalter. Fehlt diese, gehen die betroffenen Mieter leer aus.

Die Jahresabrechnung vom Hausverwalter alleine reicht nicht aus, um die auf die eigene Wohnung entfallenden Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen von der Steuer abzusetzen. Fordern Sie daher jedes Jahr diese Bescheinigung nach § 35a EStG von der Hausverwaltung bzw. von Ihrem Vermieter an.

Hier nochmal das Wichtigste in Kürze:

  1. Sie dürfen 20 Prozent des Arbeitslohns aus einer Handwerkerrechnung von der Steuer absetzen, wenn der Handwerker die Leistung in Ihrer selbst genutzten Wohnung erbringt. Das gilt auch, wenn im Gesamthaus solche Leistungen erbracht wurden, die nur anteilig auf Ihre Wohnung entfallen.
  2. Sie können jedes Jahr bis zu 1.200,00 EUR Steuern sparen, nämlich 20% von max. 6.000 € pro Jahr.
  3. Sie dürfen nur Erhaltungs- und Renovierungs- oder Reparaturleistungen steuerlich absetzen, nicht aber Kosten für einen Neubau.
  4. Absetzbar sind natürlich der Arbeitslohn des Handwerkers, aber auch Fahrt- und Gerätekosten. Auch die Kosten für den Schornsteinfeger sind in voller Höhe ansetzbar.

Die Finanzämter erkennen unter anderem an:

  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Austausch oder Renovierung von Fenstern und Türen
  • Öffnen einer Haus- oder Wohnungstür durch einen Schlüsseldienst
  • Dach- oder Fassadenarbeiten
  • Wartung der Heizungsanlage
  • Pflasterarbeiten auf dem Hof vor dem Haus
  • komplette Gebühren für den Schornsteinfeger
  • die Kontrolle des Blitzableiters
  • Verlegung von Bodenbelägen wie Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Modernisierung der Einbauküche oder des Badezimmers
  • Reparatur von Haushalts- und Elektronikgeräten wie Wasch- und Geschirrspülmaschinen sowie Computern, sofern sie der Handwerker im Haushalt repariert hat. 

Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema. Rufen Sie uns einfach an!

Und wer hilfreiche Tipps rund um den Umzug von Experten im Internet nachlesen will, der kann sich bei "Müller & Woschke - Die Umzugsexperten" auf www.umzug-berlin.de informieren.
Dort ist unter anderem folgender Artikel zum beruflich bedingten Umzug erschienen: https://www.umzug-berlin.de/blog/ihren-umzug-von-der-steuer-absetzen-so-geht-es-richtig/

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