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News: Geschenke vom Chef - da freut sich jeder Mitarbeiter!

Geschenke vom Chef - da freut sich jeder Mitarbeiter!

Freuen wir uns nicht alle über Geschenke? Sei es zum Geburtstag, Firmenjubiläum oder zur Geburt des Kindes.

Aber worauf ist zu achten, wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Geschenke macht?

Man spricht im Steuerrecht von sog. Aufmerksamkeiten. Und wie das funktioniert, erkläre ich im Folgenden…

Gibt es einen persönlichen Anlass für ein Geschenk des Arbeitgebers, dann gelten steuerrechtlich besondere Regeln. Bei Aufmerksamkeiten wie Blumen, CDs, Wein und Büchern beträgt die Freigrenze60 Euro brutto (also inklusive Umsatzsteuer). Doch dafür ist im Gegensatz zur Sachzuwendung ein persönlicher Anlass erforderlich. Beispiele sind:

  • Mitarbeiterjubiläum
  • Geburtstag
  • Trauung
  • Geburt eines Kindes
  • Promotion
  • Rückkehr aus der Elternzeit oder nach einer längeren Krankheit und
  • Beförderung

Die 60-Euro-Freigrenze für Aufmerksamkeiten gilt anlassbezogen und darf neben der 44-Euro-Grenze für monatliche Sachzuwendungen komplett ausgeschöpft werden. Es sind mehrere Geschenke in einem Monat möglich – zum Beispiel zum Geburtstag und zur Geburt eines Kinds.

Es ist auch ein Warengutschein oder Gutschein mit einem bestimmten Geldbetrag möglich, nicht aber Bargeld. Das müsste wie normaler Lohn versteuert werden.

Steuerfrei bleiben auch Essen und Getränke in kleinem Umfang, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern während der Arbeitszeit zur Verfügung stellt. Beispiele hierfür sind kostenloses Mineralwasser, Kaffee, Kekse und Obst. Der Bundesfinanzhof entschied, dass darunter auch fällt, wenn der Arbeitgeber morgens Heißgetränke und unbelegte Backwaren zur Verfügung stellt. Denn es handele sich hierbei um kein komplettes Frühstück (BFH, Urteil vom 3. Juli 2019, Az. VI R 36/17). Falls allerdings ein Aufstrich oder ein Belag hinzukäme, könne es sich um eine lohnsteuerpflichtige Sachzuwendung handeln. 

Als Aufmerksamkeiten zählen auch Speisen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes.
Beispiel: Um eine Kundenveranstaltung vorzubereiten, müssen die Mitarbeiter Überstunden leisten. Der Chef lässt für den nächtlichen Arbeitseinsatz Pizza, Salat und Getränke in die Firma liefern und übernimmt die Kosten.

Aufmerksamkeiten bis 60 Euro bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei. Ist der Chef noch großzügiger und macht ein Geschenk über 60 Euro, kann er den geldwerten Vorteil pauschal mit 30 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer lohnversteuern (§ 37b Einkommensteuergesetz).

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