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News: Firmenhandy

Firmenhandy zur Nettolohnoptimierung

In vielen Unternehmen ist es heute Standard, ein Firmenhandy den Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen. Was diesen Baustein zur Nettolohnoptimierung so interessant macht, lesen Sie im folgenden...

Im § 3 Nr. 45 EStG ist geregelt, dass die private Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten steuerbefreit ist. Begünstigt ist auch der Fall, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Mobiltelefon zur ständigen privaten Nutzung überlässt. Entscheidend ist, dass sich das Mobiltelefon im Eigentum des Arbeitgebers befindet. Es spielt also keine Rolle, wer Vertragspartner des Telekommunikationsanbieters ist.

Die Überlassung eines betrieblichen Telekommunikationsgeräts an den Arbeitnehmer ist in unbegrenzter Höhe steuerfrei, auch wenn die überlassenen Geräte durch den Arbeitnehmer oder andere Personen (z.B. Familie) ausschließlich privat genutzt werden. Insofern wird sogar anerkannt, dem Arbeitnehmer mehrere Kommunikationsgeräte für ein jedes Familienmitglied zur Verfügung zu stellen. Wow!

Und was sind die Voraussetzungen dafür?
Das Telekommunikationsgerät muss sich im Eigentum des Arbeitgebers befinden. Mehr nicht.

Der große Vorteil dieses Bausteins ist, dass es bei den Arbeitnehmern eine sehr hohe Akzeptanz gibt, denn jeder hat einen Handyvertrag und wenn der Chef die Handykosten trägt, ist das für den Mitarbeiter ein schönes "Bonbon".

Wenn Sie erfahren wollen, wie hoch Ihre Personalkostenersparnis als Arbeitgeber sein kann, dann schauen Sie sich unser YouTube Video auf unserem Kanal "steuermanu" an.

Hier der Link zum Video: https://www.youtube.com/watch?v=QnlgzyoAT10&t=2s

 

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