Ab 01.10.2022 wird der Mindestlohn erneut erhöht und beträgt dann 12,00 €/Stunde. Mit dem 01.10.2022 tritt eine Dynamik ein, welche die Minijob- und Midijobgrenzen dann automatisch bei jeder Mindestlohnerhöhung mit anheben wird. Die Grenze von einem Minijob wird ab 01.10.2022 dann auf 520 € erhöht und für einen Midijob liegt sie in der Spanne von 520,01 € bis 1.600 €. Die Regierung unterstellt bei der Berechnung der Minijobgrenze immer eine 10 Std. Woche.
Neu ist auch, dass ab 01.10.2022 das gelegentliche unvorhersehbare Überschreiten im Minijob gesetzlich geregelt ist. Minijobber dürfen dann in dem Kalendermonat des Überschreitens maximal das Doppelte der Minijob-Grenze (also max. 1.040 €) verdienen.
Falls Sie schon Midijobber beschäftigen sollten (Lohn zwischen 450,01 € bis 520 €) würden diese Arbeitnehmer sofort als Minijobber gelten. Das hätte dann auch Folgen für die Krankenversicherung und Sozialversicherung. Um diese spontane Umgruppierung zu vermeiden, werden solche Angestellte mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2023 weiterhin als Midijobber nach der alten Regelung abgerechnet. Diese Beschäftigten haben jedoch ein Optionsrecht auf Befreiung von der Versicherungspflicht.
Wenn Sie mehr zu dem Thema wissen wollen, kontaktieren Sie uns gerne!