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News: Eintrag ins Transparenzregister ist Pflicht!

Eintrag ins Transparenzregister ist Pflicht!

Wenn du gerade eine GmbH oder eine UG gegründet hast oder gerade dabei bist irgendeine andere Kapitalgesellschaft zu gründen, dann vergiss bitte nicht, dass jede Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, auch im Transparenzregister separat eingetragen werden muss. Mehr dazu erfährst du in diesem Blogbeitrag...

Was hat es mit dem Transparenzregister auf sich? Wozu das Ganze?

Das Transparenzregister ist ein Teil des Geldwäschegesetzes in Deutschland und hat das Ziel, die Eigentums- und Kontrollstrukturen von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen transparenter zu machen.
Die Transparenzregister in den EU-Mitgliedstaaten verfolgen das Ziel, eine bessere Überwachung und Kontrolle, aber vor allen Dingen die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu ermöglichen.

Im Jahr 2017 wurde das Transparenzregister eingeführt. Es soll die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten von bestimmten Vereinigungen erfassen. Wirtschaftlich Berechtigte sind normalerweise Personen, die Eigentümer einer Gesellschaft sind oder Kontrolle über eine Vereinigung ausüben. Bis 31.7.2021 gab es die sog. Mitteilungsfiktion. Bis dahin reichte es aus, dass eine Gesellschaft im Handelsregister eingetragen war. Somit galt die Mitteilungspflicht als erfüllt, wenn sich die Angaben bereits aus anderen öffentlich zugänglichen Registern ergaben. Seit fast zwei Jahren ist das nun anders.

Mit den Gesetzesänderungen, die bereits zum 01.August 2021 in Kraft getreten sind, ist die sog. Mitteilungsfiktion weggefallen und das Transparenzregister wurde zum Vollregister. Dies hat für transparenzpflichtige Rechtseinheiten zur Folge, dass alle wirtschaftlich Berechtigten sich zwingend im Transparenzregister eintragen müssen. Im Regelfall sind das die beherrschenden Gesellschafter, oder die Gesellschafter-Geschäftsführer oder auch Geschäftsführer von: GmbHs, AGs, KGaAs, UGs, GmbH & CoKGs, oHGs, Genossenschaften, Stiftungen und Vereinen. Wirtschaftlich Berechtigter ist jeder Gesellschafter, der mehr als 25% der Anteile an der Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar hält.

Doch welche Daten werden dort eigentlich erfasst und sind zu melden?

Folgende Eintragungen sind zu machen:

Von den wirtschaftlich Berechtigten sind der
1. Vor- und Nachname,
2. Geburtsdatum,
3. Wohnort,
4. Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses, also die Höhe der Beteiligung sowie
5. Alle Staatsangehörigkeiten sind in das Transparenzregister einzutragen und aktuell zu halten.

Somit sind u. a. alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung dieser Informationen an das Transparenzregister verpflichtet. Im Idealfall kümmert sich der Geschäftsführer um die Eintragungen. Und wenn du der Geschäftsführer einer solchen Kapitalgesellschaft bist, dann wirst du dich normalerweise um diese Eintragungen kümmern.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Register keine Informationen über die wirtschaftlichen Tätigkeiten oder Vermögenswerte der wirtschaftlich Berechtigten enthält, sondern lediglich Informationen über ihre Rolle als Eigentümer oder Kontrolleure von Rechtseinheiten und Rechtsgestaltungen.

Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Und die Eintragung selbst ist kostenlos. Aber jedes Jahr zahlt die Kapitalgesellschaft eine Gebühr an den elektronischen Bundesanzeiger dafür, dass die Datenbank betrieben und gepflegt wird. Also kostenlos ist diese Plattform nicht wirklich, ganz im Gegenteil.

Nach der erfolgreichen Registrierung und erweiterten Registrierung auf der Internetseite des Transparenzregisters kannst du den Einrichtungsassistenten nutzen oder unter deinem Login auf den Menüpunkt „Meine Aktionen“ gehen, um die Eintragungen vorzunehmen.

Solltest du nicht klar kommen, steht dir die Service-Hotline 0800 – 1234 337 unterstützend zur Verfügung. Außerdem werden kostenfreie Webinare angeboten.

Wenn du also gerade neu gegründet hast, dann empfehlen wir dir:

1. Option: Nimm am besten selbst die Eintragungen vor oder, wenn du dir unsicher bist beauftrage einen Anwalt mit der Eintragung.

2. Option: Ruf einfach beim Transparenzregister an und lass dich mit der Spezialabteilung für „Neugründungen“ verbinden. Die helfen dir dann bezüglich der Eintragungsverpflichtungen und können alle deine Fragen beantworten.

Denn Steuerberater als auch Notare dürfen diesbezüglich nicht beraten, das ist durch das Rechtsdienstleistungsgesetz den Anwälten vorbehalten.

Tipp: Denke immer daran, sobald sich etwas in der Gesellschafterstruktur bzw. bei den Daten des oder der wirtschaftlich Berechtigten ändert, musst du dafür Sorge tragen, dass die Änderungen zeitnah im Transparenzregister angepasst werden.

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