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News: E-Books und E-Papers

E-Books und E-Papers

Der ermäßigte Steuersatz mit 7% gilt nun für alle Bücher - egal ob in analoger oder in digitaler/elektronischer Form.

Es war ein bekanntes Phänomen und keiner wusste so richtig warum es so war, dass Bücher in analoger Form der 7%igen Umsatzsteuer unterlagen und der gleiche Inhalt in digitaler Form mit 19% Umsatzsteuer belastet wurde.

Seit dem 18.12.2019 gilt nun in ganz Europa die Regelung, dass E-Books und E-Papers mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% besteuert werden. Endlich macht es also keinen Unterschied mehr, ob Publikationen in analoger oder in digitaler Form an den Mann gebracht werden. Begünstigt sind auch Tonaufzeichnungen der Lesung eines Buches, also Hörbücher, wenn sie auf elektronischem Weg überlassen werden. Sogar die Bereitstellung zu Datenbanken mit Sammlungen einer Vielzahl von elektronischen Büchern, Zeitungen oder Zeitschriften fallen unter den ermäßigten Steuersatz.

Ausgenommen sind jedoch Veröffentlichungen, die vollständig oder im Wesentlichen aus Videoinhalten oder hörbarer Musik bestehen, da sie ihrem Wesen nach und funktional nicht einem Buch oder einer Zeitschrift entsprechen.

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