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News: E-Auto als Firmenwagen

E-Auto als Firmenwagen

Steht bei Ihnen demnächst die Frage an, ob der nächste Firmenwagen schon ein E-Auto wird?

Seit 1.1.2020 werden reine Elektrofahrzeuge steuerlich stark begünstigt. Und wie sich das für Sie rechnet, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag...

Bei der sog. 1%-Regelung muss für ein E-Fahrzeug nur noch ein Viertel des Bruttolistenneupreises monatlich versteuert werden, sofern der Bruttolistenneupreis für den PKW nicht höher als 60 T€ ist.
Liegt der Wert über 60 T€ oder entscheiden Sie sich für ein Hybridfahrzeug, dann muss bei der 1%-Regelung der halbe Bruttolistenneupreis zugrunde gelegt werden.

Beide Varianten gelten auch für die 0,03%-Regelung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Also auch hier greift die steuerliche Vergünstigung und schlägt sich positiv auf Ihre Steuerbelastung aus.

Hier nun ein Rechenbeispiel, um zu sehen, wie Sie mit einem E-Auto echt Steuern sparen können.

Beispiel: Der Firmenwagen wird ein reines E-Auto und es soll die 1-%-Regelung zur Anwendung kommen:

Der Arbeitnehmer hat sich Anfang des Jahres 2021 ein neues Elektroauto gekauft. Der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs beträgt 68.600 Euro. Der Kaufpreis liegt also über 60 T€.
Der Arbeitsweg beträgt bei einfacher Strecke 20 km.
Regulär ist bei der 1 %-Regelung für die Privatfahrten jeden Monat 1% des Bruttolistenneupreises und 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Kilometer der einfachen Strecke zum Betrieb (Arbeitsweg) anzusetzen.
Durch die neue Regel seit 1.1.2020, ändert sich die Steuerlast nun auf 0,5 % des Bruttolistenpreises, wodurch dieser nur noch zur Hälfte, also mit 34.300 € als Bemessungsgrundlage anzusetzen ist. Auch für die Berechnung des Nutzungswertes zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird der halbierte Listenpreis verwendet. Daraus ergibt sich folgende Rechnung gemäß der pauschalen Methode:

Schritt 1: Berechnung des pauschalen jährlichen Nutzungswerts für die Privatfahrten:

12 Monate x 0,5 % x 68.600 € = 4.116 €

Schritt 2: Berechnung des jährlichen Nutzungswert der Fahrten von Wohnung - Arbeitsstätte:

12 Monate x 0,03 % x 34.300 € x 20 km = 2.469,60 €

Schritt 3: Ergebnis pauschaler Nutzungswert: 4.116 € + 2.469,60 € = 6.585,60 €

Schritt 4: Berechnung Steuerlast

Bei einem Steuersatz von 40 % zahlen Sie rd. 2.634 Euro Steuern im Jahr für die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs.

Das gleiche Ergebnis ergibt sich auch für ein Hybridfahrzeug, denn auch dann wird der Bruttolistenneupreis halbiert bei der Berechnung des geldwerten Nutzungsvorteils.

Im Vergleich dazu würden Sie bei einem Verbrenner das doppelte, also 5.268 € an Steuern zahlen!

Schauen wir uns nun die Alternative an:

Wenn Sie sich für ein reines E-Fahrzeug unter 60 T€  Bruttoneupreis entscheiden, dann entsteht nur noch eine sehr geringe Steuerlast für die Privatnutzung.

Beispiel: Das neue E-Fahrzeug soll 58.000 € kosten:

Schritt 1: Berechnung des pauschalen jährlichen Nutzungswerts:

12 Monate x 0,25 % x 58.000 € = 1.740 €, die der Steuer unterliegen

Schritt 2: Berechnung des jährlichen Nutzungswert der Fahrten von Wohnung zu Arbeitsplatz:

12 Monate x 0,03 % x 14.500 € x 20 km = 1.044 €, die der Steuer unterliegen

Schritt 3: Ergebnis pauschaler Nutzungswert: 1.740 € + 1.044 € = 2.784 €

Schritt 4: Berechnung Steuerlast

Bei einem Steuersatz von 40 % zahlen Sie nur rd. 1.113 Euro Steuern im Jahr für die Privatnutzung des Firmenfahrzeugs.

Auch hier noch einmal der Vergleich:
Mit einem Verbrenner aktuell beim gleichen Preis fallen rd. 4.454 € an Steuern an.

Aus steuerlicher Sicht lohnt sich also die Anschaffung eines reinen E-Fahrzeugs wirklich!

Schauen Sie sich die beiden YouTube Videos dazu an unter https://www.youtube.com/watch?v=tSAn9s3BCek

Meinen Kanal finden Sie in YouTube unter "steuermanu".

Wer mehr dazu wissen möchte, kann uns gerne direkt kontaktieren.

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