Das Bundeszentralamt für Steuern vergibt für jeden Bürger eine Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID). Die Steuer-ID bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Hier ein Überblick, wo Sie überall Ihre Steuer-ID brauchen:
- Kindergeldberechtigte müssen bei der Familienkasse die Steuer-ID der Kinder angeben.
- Auf den Freistellungsaufträgen der Banken muss die Steuer-ID angegeben werden.
- Der Sonderausgabenabzug an den geschiedenen Partner ist nur noch möglich, wenn die Steuer-ID des Unterhaltsempfängers angegeben wird.
Hinweis:
Sollte die Steuer-ID nicht auffindbar sein, stellt sie das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag noch einmal zu. Hierbei muss allerdings mit einer Bearbeitungszeit von 4-6 Wochen gerechnet werden.