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News: Das E-Bike als Firmenfahrrad

Das E-Bike als Firmenfahrrad

Glauben Sie nicht auch, dass Sie den ein oder anderen Mitarbeiter glücklich machen könnten, wenn Sie ihm anbieten, ihm ein E-Bike zu finanzieren, selbst wenn er es zu 100% privat nutzt?

Bei diesem Thema zur „Nettolohnoptimierung“ geht es uns nicht primär um die Ersparnisse aus Arbeitgebersicht, sondern um eine echte Alternative zu einer Gehaltserhöhung oder Prämienzahlung an Ihre Mitarbeiter.

Der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ist mit Wirkung ab dem 1.1.2019 (zunächst bis zum Jahr 2030) komplett lohnsteuerfrei – sofern es sich um eine Pedelec handelt, dass nicht mehr als 25 km/h fährt. Damit will die Bundesregierung Anreize für Unternehmen und Arbeitnehmer schaffen, auf die klimafreundliche Fortbewegungsart zu setzen. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für normale als auch für Elektrofahrräder.

Aber Achtung: Elektrofahrräder, deren Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt, gelten als Kraftfahrzeuge. Für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils sind die Regelungen der Dienstwagenbesteuerung anzuwenden. Für die Letztgenannten kommt ein Viertel des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge so wie bei der Dienstwagenbesteuerung (0,25-%- Regelung) zum Tragen. Aufgrund der 0,25%-Regelung kommen so niedrige Beträge heraus, dass sich das E-Bike über den Arbeitgeber in jedem Fall für den Mitarbeiter rechnet.

Die Steuerfreiheit von Dienstfahrrädern und Dienst-E-Bikes greift, wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Dienstrad "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" (§ 37 Nr. 3 EStG) übernimmt.

Welche Vorteile hat der Arbeitnehmer, wenn er ein E-Bike vom Arbeitgeber erhält?

Die steuerliche Regelung stellt die Fahrer eines Dienstrads besser als die eines Dienstwagens, denn der Weg zur Arbeit muss nicht mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer zusätzlich versteuert werden. Nur das S-Pedelec, eine besondere Form des E-Bikes, kommt auf 45 km/h und gilt deshalb nicht mehr als Fahrrad, sondern als „Kraftfahrzeug“. Hier fällt dann für die Fahrt zur Arbeit die 0,03 Prozent auf den geviertelten Bruttolistenpreise aufs Monatsgehalt an.

Ein weiterer Vorteil für den Mitarbeiter ist, dass er in seiner Einkommensteuererklärung wie beim Auto die Strecke zur Arbeit pauschal mit 0,30 Euro pro Kilometer in der Steuererklärung geltend machen kann, was seine jährliche Steuerlast mindert.

Fahrräder sind viel kostengünstiger als Autos: sei es in der Anschaffung, der Versicherung oder bei den Betriebskosten und in der Infrastruktur.

Außerdem ist es eine gute und günstige Möglichkeit eines betrieblichen Gesundheitsförderungsinstruments. Denn niederländische Studien belegen: radelnde Mitarbeiter sind fitter und pro Jahr auch anderthalb Tage weniger krank.

Das Dienstfahrrad darf uneingeschränkt privat genutzt werden. Anders als beim Dienstwagen spielt es hier keine Rolle, wie oft es dienstlich und/oder privat genutzt wird.

Neben dem Kauf kommen auch Leasing-Modelle infrage. Wollen Sie als Arbeitgeber kein Dienstfahrrad kaufen, kann z.B. Leasing eine sinnvolle Alternative sein. Das Unternehmen tritt als Leasingnehmer auf und schließt einen Rahmenvertrag mit einem Leasinggeber ab. Inzwischen gibt es eine Reihe von Anbietern, die sich auf das Leasing von Rädern spezialisiert haben.

Wenn Sie also radfahrbegeisterte Mitarbeiter haben, die mit einem E-Bike liebäugeln, so ist der Kauf eines E-Bikes anstatt einer Gehaltserhöhung oder einen Prämienzahlung auf Firmenkosten ein echtes Highlight. Selbst wenn der Mitarbeiter nur privat damit fährt, entstehen ihm keine steuerlichen Nachteile daraus.

Und was bringt dieser Lohn-Baustein dem Arbeitgeber?

Sie sparen die Sozialabgaben komplett und können das Fahrrad auch noch abschreiben.

Wir sind uns sicher, dass Ihre Mitarbeiter mit Stolz anderen erzählen werden, wenn sie ein E-Bike von Ihnen als Arbeitgeber bezahlt bekommen. Damit werben Mitarbeiter auch gleichzeitig für Sie als exzellenten Arbeitgeber!

Dieser Baustein zur Lohnoptimierung ist also für beide Seiten eine echte win-win-Situation.

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