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News: Corona Novemberhilfe

Corona Novemberhilfe

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind. Antragsberechtigt sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.

Das nötige Antragsformular wird derzeit noch erstellt durch das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Nach Fertigstellung erfolgt die Antragsbearbeitung dann voraussichtlich auf der bekannten Länderebene. Das heißt: Für jedes Bundesland sind eine oder mehrere landesspezifische Bewilligungsstellen verantwortlich. Alle aktuellen Informationen sowie die zuständigen Stellen der Bundesländer finden Sie hier: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Die FAQ zur Novemberhilfe finden Sie hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html?fbclid=IwAR0_7IgNxg_2_0yIy8mqTrZTDAKo2ZmhkNrf-htPsW4L0gy3Gbl_F_FDU2g

Wie werden die Novemberhilfen beantragt?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). Diese Form der Beantragung soll Missbrauch vermeiden. Gleichzeitig soll sie aber auch möglichst einfach sein.

Soloselbständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.

 

Wie werden die Novemberhilfen ausbezahlt?

Die Auszahlung wird voraussichtlich über die durch die Überbrückungshilfe bekannten Wege durch die Länder erfolgen.

 

Wir halten Sie auf dem Laufenden. Sobald Anträge gestellt werden können, werden wir Sie informieren.

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