Bisher mussten Computer und Software, die über 800 € netto (Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter) kosten, über 3 Jahre abgeschrieben werden.
Ab 2021 können typische Anschaffungskosten für Computer, Zubehör und Software sofort abgeschrieben werden. Neben Unternehmen und Selbständigen profitieren auch Arbeitnehmer von dieser Neuregelung, die von zu Hause aus arbeiten und dort Anschaffungen für die Home-Office-EDV-Ausstattung haben.
Gerade in Zeiten, in denen viele Firmen ihre Mitarbeiter mit IT-Equipment im Homeoffice ausgestattet haben oder Arbeitnehmer selbst Anschaffungen für´s Homeoffice getätigt haben, um bestmöglich von zuhause arbeiten zu können, ist diese Entscheidung der Regierung absolut zu begrüßen und wird auch dem schnellen Wandel im Bereich von EDV-Equipment (Hard- und Software) gerecht.